Neuregelungen und Gesetze: Das ändert sich im Juni 2017

Zur Jahresmitte treten erneut einige Gesetzesänderungen und Neuregelungen in Kraft. Diese sind für Verbraucher besonders interessant.
Bye-Bye analoges Kabelfernsehen
Vom ersten bis zum 27. Juni schaltet Unitymedia schrittweise das analoge TV-Signal ab. Betroffen sind hierbei die Bundesländer Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen. Verbraucher, die mit analogen Geräten fernsehen, brauchen dann ein zusätzliches Empfangsgerät, einen sogenannten digitalen Kabeltuner. Unitymedia bietet auf einer eigens eingerichteten Internetseite unter anderem einen Test, ob man noch Analog-Fernsehen schaut.
Weiterer Schritt zur Lohngleichheit
Ab dem ersten Juni 2017 tritt des Weiteren das neue Entgelttransparenzgesetz in Kraft. Hintergrund hierfür ist die anhaltende Lohndifferenz zwischen Männern und Frauen. Nach dem Motto "Gleiche Arbeit, gleicher Lohn" soll das neue Gesetz eben diese Differenz minimieren. Arbeitnehmer in Betrieben ab 200 Mitarbeitern haben ab dem ersten des Monats das Recht ihre eigene Entlohnung mit der Entlohnung der Kolleginnen und Kollegen zu vergleichen. Voraussetzung ist, dass beide Parteien einer vergleichbaren Tätigkeit nachgehen. "Der Auskunftsanspruch bezieht sich aber nicht auf das konkrete Entgelt einzelner Mitarbeiter, sondern auf ein durchschnittliches monatliches Bruttoentgelt von Mitarbeitern des anderen Geschlechts mit gleichen oder vergleichbaren Tätigkeiten", so die genaue Formulierung der Bundesregierung.
Rücknahme von Elektrogeräten
Bereits seit Oktober 2015 gilt das sogenannte Elektrogesetz. Händler sind hierbei verpflichtet ab einer bestimmten Verkaufsfläche Altgeräte von Kunden kostenfrei zurückzunehmen. Ab dem ersten Juni werden nun die Bußgelder für Verkäufer erhöht, die ihrer Rücknahmepflicht nicht nachkommen. So kann eine Strafe bis 100.000 Euro fällig werden.
Transparenz-Verordnung
Für alle, die schon immer das Kleingedruckte bei Handyverträgen leichtfertig überlesen haben, gibt es gute Neuigkeiten: Ab dem 1. Juni 2017 gilt für Telekommunikationsanbieter die "Transparenz-Verordnung". Hierbei werden Anbieter verpflichtet Produktinformationsblätter auszuhändigen, um den Kunden eine bessere Vergleichbarkeit zu bieten. Hierzu hat die Bundesnetzagentur ein eigenes Muster erstellt, welches von Anbietern auszufüllen ist. Gültig ist die Verordnung für alle Verträge, welche "dem Endnutzer einen Zugang zum Internet ermöglichen", so die Bundesnetzagentur. Doch für Verbraucher heißt es erst einmal weiterhin die Augen offen zu halten, schließlich bleibt den Anbieter noch eine Frist von sechs Monaten, um die Verordnung umzusetzen.
Aus für Roaming-Gebühren
Zwar nicht zum ersten Juni, aber zur Monatsmitte wird ein weiteres Thema für alle Handybesitzer wichtig: Roaming-Gebühren innerhalb Europas werden abgeschafft. Für den Verbraucher heißt das, dass Konditionen für Telefonie, SMS und mobiles Surfen im europäischen Ausland nicht von den Konditionen innerhalb des Heimatlandes abweichen dürfen. Horrende Preise für ein Telefonat nach Hause, während man sich gerade im Urlaub sonnt, dürften damit der Vergangenheit angehören.
Redaktion finanzen.net
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