Steuererklärung

Diese Punkte sollten Sie bei Ihrer Steuererklärung beachten

29.05.17 16:00 Uhr

Diese Punkte sollten Sie bei Ihrer Steuererklärung beachten | finanzen.net

Eigentlich ist das Jahr 2016 vorbei, für einige Firmen, Privatpersonen und Steuerbehörden allerdings noch nicht. Denn wer nicht gerade einen Steuerberater hat, muss noch seine Steuererklärung erledigen. Frist ist der 31. Mai 2017. Diese Themen sollten Sie dabei beachten.

Thema Kinder:

Rund um das Thema Kinder gibt es viele Zuschüsse vom Staat, die mithilfe der Steuererklärung eingefordert werden können. Bei der Kinderbetreuung können Eltern zwei Drittel der Kosten absetzen, maximal aber 4.000 Euro. Das Höchstalter für die Kinderbetreuung ist 14, bei behinderten Kindern gibt es kein Alterslimit. Ausgaben für Hobbys wie Klavier-, Sport- und Turnverein können nicht geltend gemacht werden.
Ist das Kind schon älter und studiert außerhalb Europas, ist es zu empfehlen, dass das Kind den Erstwohnsitz bei den Eltern behält oder sich dort wieder anmeldet. In diesem Fall haben die Eltern wieder Anspruch auf Kindergeld und Kinderfreibeträge.
Eltern, die weniger verdienen und mit ihrem Gehalt nur ihren eigenen Unterhalt finanzieren könnten, bekommen ab Anfang 2017 einen erhöhten Kinderzuschlag. Dieser ist von 160 auf 170 Euro angestiegen.

Thema Arbeit:

Seit dem Jahr 2010 ist es möglich, dass man beim Finanzamt die Kosten einer Dienstreise als Werbungskosten gelten machen kann - auch wenn sie zum Teil private Gründe hatte.
Stichwort "Pendlerpauschale": Kommt man zu Fuß, mit dem Rad, dem Auto oder dem Zug zur Arbeit, kann man für jeden Kilometer die Pendlerpauschale berechnen. 0,30 Euro gibt es für einen Weg. Entscheidend ist dabei die kürzeste Strecke zur Arbeit.
Arbeitet man von zu Hause aus und hat ein Zimmer klar als Arbeitszimmer deklariert, kann das teilweise steuerlich geltend gemacht werden und bares Geld bringen. Bis zu 1.250 Euro können für das heimische Arbeitszimmer von der Steuer abgesetzt werden. Sicherheitshalber sollte man sich das Arbeitszimmer zu Hause aber vom Arbeitgeber bestätigen lassen.
Der Gesetzgeber belohnt das Sparen für das Alter, sprich die Altersvorsorge. Der Höchstbetrag der geförderten betrieblichen Altersvorsorge sind 3.048 Euro pro Jahr. Letztes Jahr waren es 2.976 Euro.
Bewerbungskosten können komplett abgesetzt werden, auch wenn man bei Vorstellungsgesprächen abgelehnt wurde. Bücher, Fachzeitschriften, Kurse können wie auch Bewerbungsmappen oder die Fahrtkosten zum Bewerbungsgesprächen abgesetzt werden. Sind die Belege für die Ausgaben nicht mehr vorhanden, dürfen Pauschalen in Höhe von 2,50 Euro pro Online-Bewerbung und 8,50 für Bewerbungen per Post angegeben werden. Nachgewiesen werden muss die Bewerbung in Form von Bewerbungsschreiben und Antwortschreiben.
Engagiert man sich in einem Berufsverband oder einer Gewerkschaft, können die gezahlten Mitgliedsbeiträge von der Steuer abgesetzt werden.

Thema Haushalt:

Nutzt man seinen häuslichen Internet- und Telefonanschluss auch beruflich, können 20 Prozent, höchstens aber 20 Euro pro Monat von der Steuer abgesetzt werden.
Renoviert man sein Eigenheim, gibt es auch hier vom Staat eine Bezuschussung. 20 Prozent von einen Höchstbetrag von 6.000 Euro, bedeuten 1.200 Euro, die man vom Staat wieder bekommt. Wartungskosten beispielsweise für Herd, Waschmaschine oder Kühlschrank werden ebenfalls vom Staat anerkannt. Die Zahlung muss allerdings unbar getätigt worden sein und Materialkosten zählen nicht.
Auch bei den haushaltsnahen Dienstleistungen unterstützt der Staat den Steuerzahler. Pflegekräfte, Haushaltshilfen, Gärtner - bis zu 20 Prozent können von der Steuer geltend gemacht werden. Maximal 4.000 Euro pro Jahr kann man sich wiederholen. Diese Regelung gilt auch für Ferienwohnungen oder Zweitwohnungen. Allerdings gilt der Maximalbetrag für alle Wohneinheit zusammen.
Wechselt man den Wohnort und beauftragt eine Spedition, lassen sich die Kosten als haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen. Hier wird zwischen verheiratet und ledig unterschieden. Bei Ledigen sind es 746 Euro, bei verheirateten Paaren sind es 1.493 Euro.

Thema Ehe und Anwalt:

Seit dem Jahr 2013 sind die Kosten für eine Scheidung nicht mehr steuerlich absetzbar. Hat man sich vor 2013 scheiden lassen, können die Kosten eventuell noch abgesetzt werden. Im Trennungsjahr können die Ehepartner die Steuer noch gemeinsam einreichen.
Sollten berufsbedingt Gerichtskosten entstanden sein, können Anwalts- und Gerichtskosten in Höhe der Belege abgesetzt werden.

Thema Sonstiges:

Ehrenamt lohnt sich. 2.400 Euro darf man steuerfrei mit ehrenamtlichen Tätigkeiten dazuverdienen. Als Vorsitzender oder Kassenwart kann man bis zu 720 Euro steuerlich geltend machen.
Beerdigung: Sind die Kosten für eine Beerdigung, also Grabstein, Schmuck etc., größer als das Erbe, kann dieser Betrag als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden.

Redaktion finanzen.net

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