SachgrĂ¼ndung

SachgrĂ¼ndung - Definition

Im Gegensatz zur BargrĂ¼ndung, bei der die Mindesteinlagen in gesetzlichen Zahlungsmitteln geleistet werden, wird hier bei der GrĂ¼ndung einer Gesellschaft das Eigenkapital ganz oder teilweise durch Sachen (z. B. GrundstĂ¼cke, Maschinen, Immaterielle Vermögensgegenstände) eingebracht.

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, MĂ¼nchen 2015
www.finanzen.net/wirtschaftslexikon/sachgruendung/9

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