Im Gegensatz zur BargrĂ¼ndung, bei der die Mindesteinlagen in gesetzlichen Zahlungsmitteln geleistet werden, wird hier bei der GrĂ¼ndung einer Gesellschaft das Eigenkapital ganz oder teilweise durch Sachen (z. B. GrundstĂ¼cke, Maschinen, Immaterielle Vermögensgegenstände) eingebracht.
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