Entscheidung

Meta verliert vor Gericht - Facebook muss Transparenzvorgaben befolgen - Aktie tiefer

02.07.25 20:21 Uhr

NASDAQ-Aktie Meta in Rot: Gericht lehnt Eilantrag von Meta gegen Transparenzauflagen ab | finanzen.net

Das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein hat den Antrag des Facebook-Mutterkonzerns Meta abgelehnt, eine Entscheidung der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein auszusetzen.

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Die Medienanstalt hatte im Oktober kritisiert, dass Facebook keine Transparenzangaben mehr nach dem Medienstaatsvertrag bereitstelle. Daraufhin forderte sie Meta Platforms per Eilvollzug auf, diese wieder einzuführen.

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Die Bundesländer haben im Medienstaatsvertrag mit Blick auf die Sicherung der Meinungsvielfalt Transparenzregeln auf Internetplattformen festgelegt. Anbieter von Plattformen müssen demnach nachvollziehbar machen, nach welchen Kriterien sie Inhalte selektieren und präsentieren und wie die Gewichtung ist.

Meta hat eine Aussetzung der Entscheidung der Medienanstalt gefordert und begründete dies laut dem Verwaltungsgericht mit diversen Einwänden. Der Konzern argumentierte, die entsprechenden Vorschriften des Medienstaatsvertrags verstießen gegen Europarecht.

Transparenzangaben wurden entfernt

Nach Angaben der Medienregulierer, die unter anderem die Einhaltung von Transparenzregeln bei Portalen und Suchmaschinen beaufsichtigen, soll Meta Angaben aus seinen Angeboten entfernt haben. In dem Fall geht es um die Frage, welche gesetzliche Grundlage gilt - eine europäische Verordnung (Digital Service Act DSA) oder das Landesrecht mit dem Medienstaatsvertrag.

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Begründung des Gerichts

Die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts entschied, der Konzern erfülle die Transparenzpflichten nicht ausreichend. Ob der Medienstaatsvertrag gegen Europarecht verstoße, lasse sich in einem Eilverfahren nicht klären.

Die Abwägung der Interessen falle zugunsten der Meinungsvielfalt und der demokratischen Meinungsbildung aus, die Dienste wie Facebook wesentlich prägten, erläuterte das Gericht. Die Kammer sehe zudem keinen Hinweis darauf, dass die Transparenzpflichten Meta unverhältnismäßig belasteten.

Der Konzern könne binnen zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einreichen.

Die Meta-Aktie verliert an der NASDAQ zeitweise 0,49 Prozent auf 715,70 US-Dollar.

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/xil/DP/jha

SCHLESWIG/HAMBURG (dpa-AFX)

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Analysen zu Meta Platforms (ex Facebook)

DatumRatingAnalyst
26.06.2025Meta Platforms (ex Facebook) BuyUBS AG
23.06.2025Meta Platforms (ex Facebook) OutperformBernstein Research
17.06.2025Meta Platforms (ex Facebook) BuyJefferies & Company Inc.
04.06.2025Meta Platforms (ex Facebook) OverweightJP Morgan Chase & Co.
06.05.2025Meta Platforms (ex Facebook) KaufenDZ BANK
DatumRatingAnalyst
26.06.2025Meta Platforms (ex Facebook) BuyUBS AG
23.06.2025Meta Platforms (ex Facebook) OutperformBernstein Research
17.06.2025Meta Platforms (ex Facebook) BuyJefferies & Company Inc.
04.06.2025Meta Platforms (ex Facebook) OverweightJP Morgan Chase & Co.
06.05.2025Meta Platforms (ex Facebook) KaufenDZ BANK
DatumRatingAnalyst
02.02.2023Meta Platforms (ex Facebook) HaltenDZ BANK
27.10.2022Meta Platforms (ex Facebook) NeutralJP Morgan Chase & Co.
28.07.2022Meta Platforms (ex Facebook) NeutralJP Morgan Chase & Co.
21.07.2022Meta Platforms (ex Facebook) NeutralJP Morgan Chase & Co.
29.06.2022Meta Platforms (ex Facebook) NeutralJP Morgan Chase & Co.
DatumRatingAnalyst
12.05.2022Meta Platforms (ex Facebook) HoldHSBC
05.12.2019Facebook ReduceHSBC
31.01.2019Facebook SellPivotal Research Group
31.10.2018Facebook SellPivotal Research Group
12.10.2018Facebook SellPivotal Research Group

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