Geldwäscheprävention

So will die Bundesregierung für Sicherheit beim Kryptohandel sorgen

10.06.21 06:12 Uhr

So will die Bundesregierung für Sicherheit beim Kryptohandel sorgen | finanzen.net

Kryptowährungen zogen während der letzten paar Jahre immer mehr Aufmerksamkeit auf sich - aber gerade Sicherheitsbedenken riefen die Behörden auf den Plan. In Deutschland werden deshalb sogenannte Krypto-Assets gesetzlich reguliert.

Werte in diesem Artikel
Devisen

73.061,1362 CHF 18,9883 CHF 0,03%

78.480,8115 EUR 35,4916 EUR 0,05%

68.729,3094 GBP -20,5139 GBP -0,03%

14.212.654,7403 JPY 3.693,8198 JPY 0,03%

91.010,5000 USD 23,6533 USD 0,03%

2.404,1192 CHF -31,6555 CHF -1,30%

2.582,4567 EUR -33,5003 EUR -1,28%

2.261,5779 GBP -31,0584 GBP -1,35%

467.675,6698 JPY -6.157,9770 JPY -1,30%

2.994,7534 USD -39,4325 USD -1,30%

1,7734 CHF 0,0224 CHF 1,28%

1,9050 EUR 0,0245 EUR 1,30%

1,6683 GBP 0,0202 GBP 1,23%

344,9906 JPY 4,3671 JPY 1,28%

2,2091 USD 0,0280 USD 1,28%

67,4993 CHF -0,2201 CHF -0,33%

72,5064 EUR -0,2225 EUR -0,31%

63,4973 GBP -0,2427 GBP -0,38%

13.130,7118 JPY -42,8205 JPY -0,33%

84,0823 USD -0,2742 USD -0,33%

0,0000 BTC -0,0000 BTC -0,02%

0,0004 ETH 0,0000 ETH 1,32%

0,0148 LTC 0,0000 LTC 0,33%

0,5639 XRP -0,0072 XRP -1,27%

• Gesetz reguliert Kryptowelt
• BaFin beaufsichtigt Kryptoverwahrstellen
• Genehmigung für Anbieter digitaler Assets nötig

Mit dem 1. Januar 2020 trat ein Gesetz zur Verwahrung von sogenannten Krypto-Assets in Kraft. Ziel dieser Neuerung war es, die rechtliche Sicherheit von Finanzdienstleistern zu verbessern. Bieten diese ihren Kunden Kryptowährungen wie Bitcoin, Litecoin & Co. an, so müssen sie seither dafür eine Lizenz bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beantragen.

Sie möchten in Kryptowährungen investieren? Unsere Ratgeber erklären, wie es innerhalb von 15 Minuten geht:
» Bitcoin kaufen, Ripple kaufen, IOTA kaufen, Litecoin kaufen, Ethereum kaufen, Monero kaufen.

BaFin: Regelung zum Kryptoverwahrgeschäft

Im "Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur vierten EU-Geldwäscherichtlinie" nahm die Bundesregierung Geschäfte zur Verwahrung von Kryptowährungen in das Kreditwesengesetz (KWG) auf. Diese Neuregelung gilt für solche Firmen, welche digitale Währungen verwahren, halten, speichern oder für andere übertragen. "Unternehmen, die diese Dienstleistungen erbringen wollen, benötigen mit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 01.01.2020 eine Erlaubnis der BaFin", bekräftigte die Anstalt in der offiziellen Mitteilung. Konzernen, die bereits entsprechend tätig waren, wurde eine Übergangsbestimmung eingeräumt, um sich eine Lizenz für die nun "erlaubnispflichtigen Geschäfte" einzuholen. Damit griff die Bundesregierung mehr oder weniger direkt in den Kryptohandel ein und nahm eine bislang nicht-regulierte, unsichere Branche regulatorisch in Angriff.

Kryptowerte definiert

Außerdem hat sich die Regierung auf eine Definition des Begriffes "Kryptowerte" geeinigt. Wie in dem angepassten Kreditwesengesetz aufgeführt, handelt es sich nun offiziell um "digitale Darstellungen eines Wertes, der von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert wurde oder garantiert wird und nicht den gesetzlichen Status einer Währung oder von Geld besitzt". Dementsprechend sind nicht nur Kryptowährungen miteinbezogen, es werden auch explizit Token und Coins miteingeschlossen, die als "Krypto-Assets" gelten.

Neues Geldwäschegesetz soll Kryptos sicherer machen

Die Verwahrung von digitalen Währungen wie Bitcoin, Ripple, Ethereum und Co. sollte nicht nur einfacher, sondern auch rechtssicherer werden. Mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes bzw. der Aufnahme von digitalen Assets in das Kreditwesengesetz erhielten hohe regulatorische Standards Einzug in die Kryptowelt. Da diese Entwicklung eine Weile auf sich warten ließ, wagten zuvor nur wenige institutionelle Investoren den Schritt in diese Branche. Dass Kunden irgendwann über die Hausbank Kryptowährungen kaufen, halten und dort verwahren können, scheint nun keine reine Zukunftsmusik mehr zu sein. Aber auch jetzt schon können Verbraucher profitieren, da sie einen Anbieter wählen können, der der Aufsicht der BaFin und so gewissen Regularien unterliegt.

Ziel war es unter anderem, die G20-Vereinbarung zur Geldwäscheprävention zu erfüllen und damit gegen Terrorismusfinanzierung und organisierte Kriminalität aufzufahren. Doch die Bundesregierung ging mit ihrer Neuerung letztlich einen Schritt weiter, als von der EU-Richtlinie bestimmt.

Redaktion finanzen.net

Bildquellen: Carlos Amarillo / Shutterstock.com, Wit Olszewski / Shutterstock.com