Geldwäscheprävention

So will die Bundesregierung für Sicherheit beim Kryptohandel sorgen

10.06.21 06:12 Uhr

So will die Bundesregierung für Sicherheit beim Kryptohandel sorgen | finanzen.net

Kryptowährungen zogen während der letzten paar Jahre immer mehr Aufmerksamkeit auf sich - aber gerade Sicherheitsbedenken riefen die Behörden auf den Plan. In Deutschland werden deshalb sogenannte Krypto-Assets gesetzlich reguliert.

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0,0000 BTC 0,0000 BTC 1,05%

0,0006 ETH 0,0000 ETH 3,47%

0,0215 LTC 0,0001 LTC 0,55%

0,8018 XRP 0,0103 XRP 1,30%

• Gesetz reguliert Kryptowelt
• BaFin beaufsichtigt Kryptoverwahrstellen
• Genehmigung für Anbieter digitaler Assets nötig

Mit dem 1. Januar 2020 trat ein Gesetz zur Verwahrung von sogenannten Krypto-Assets in Kraft. Ziel dieser Neuerung war es, die rechtliche Sicherheit von Finanzdienstleistern zu verbessern. Bieten diese ihren Kunden Kryptowährungen wie Bitcoin, Litecoin & Co. an, so müssen sie seither dafür eine Lizenz bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beantragen.

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BaFin: Regelung zum Kryptoverwahrgeschäft

Im "Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur vierten EU-Geldwäscherichtlinie" nahm die Bundesregierung Geschäfte zur Verwahrung von Kryptowährungen in das Kreditwesengesetz (KWG) auf. Diese Neuregelung gilt für solche Firmen, welche digitale Währungen verwahren, halten, speichern oder für andere übertragen. "Unternehmen, die diese Dienstleistungen erbringen wollen, benötigen mit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 01.01.2020 eine Erlaubnis der BaFin", bekräftigte die Anstalt in der offiziellen Mitteilung. Konzernen, die bereits entsprechend tätig waren, wurde eine Übergangsbestimmung eingeräumt, um sich eine Lizenz für die nun "erlaubnispflichtigen Geschäfte" einzuholen. Damit griff die Bundesregierung mehr oder weniger direkt in den Kryptohandel ein und nahm eine bislang nicht-regulierte, unsichere Branche regulatorisch in Angriff.

Kryptowerte definiert

Außerdem hat sich die Regierung auf eine Definition des Begriffes "Kryptowerte" geeinigt. Wie in dem angepassten Kreditwesengesetz aufgeführt, handelt es sich nun offiziell um "digitale Darstellungen eines Wertes, der von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert wurde oder garantiert wird und nicht den gesetzlichen Status einer Währung oder von Geld besitzt". Dementsprechend sind nicht nur Kryptowährungen miteinbezogen, es werden auch explizit Token und Coins miteingeschlossen, die als "Krypto-Assets" gelten.

Neues Geldwäschegesetz soll Kryptos sicherer machen

Die Verwahrung von digitalen Währungen wie Bitcoin, Ripple, Ethereum und Co. sollte nicht nur einfacher, sondern auch rechtssicherer werden. Mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes bzw. der Aufnahme von digitalen Assets in das Kreditwesengesetz erhielten hohe regulatorische Standards Einzug in die Kryptowelt. Da diese Entwicklung eine Weile auf sich warten ließ, wagten zuvor nur wenige institutionelle Investoren den Schritt in diese Branche. Dass Kunden irgendwann über die Hausbank Kryptowährungen kaufen, halten und dort verwahren können, scheint nun keine reine Zukunftsmusik mehr zu sein. Aber auch jetzt schon können Verbraucher profitieren, da sie einen Anbieter wählen können, der der Aufsicht der BaFin und so gewissen Regularien unterliegt.

Ziel war es unter anderem, die G20-Vereinbarung zur Geldwäscheprävention zu erfüllen und damit gegen Terrorismusfinanzierung und organisierte Kriminalität aufzufahren. Doch die Bundesregierung ging mit ihrer Neuerung letztlich einen Schritt weiter, als von der EU-Richtlinie bestimmt.

Redaktion finanzen.net

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