Gruppenbewertung

Gruppenbewertung - Definition

Verfahren gem. § 240 IV HGB zur vereinfachten Bewertung von gleichartigen Vermögensgegenständen des Vorratsvermögens sowie anderer gleichartiger oder annähernd gleichwertiger beweglicher Gegenstände des Anlage- und Umlaufvermögens (Forderungen, Wechsel, Wertpapiere) sowie von Schulden. Diese dürfen zu einer Gruppe zusammengefasst und mit einem gewogenen Durchschnittswert bewertet werden. Die Gruppenbewertung stellt eine Ausnahme vom ╺Grundsatz der Einzelbewertung dar. Im Unterschied zur Festwertbewertung sind aber die Mengen und die Wertansätze zu jedem Bilanzstichtag neu zu ermitteln, wenngleich vereinfachend für die Bewertung die Durchschnittsmethode zum Zuge kommt. Eine Gruppenbewertung ist auch nach IFRS (IAS 2) und US-GAAP möglich.

Ähnliche Begriffe und Ergebnisse

Für wissenschaftliche Arbeiten

Quelle & Zitierlink

Um diese Seite in einer wissenschaftlichen Arbeit als Quelle anzugeben, können Sie folgenden Link verwenden, um sicherzustellen, dass sich der Inhalt des Artikels nicht ändert.

Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

Zitierlink kopieren

Information


Die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit werden für Finanzinstrumente von der Finanzen.net Zero GmbH als vertraglich gebundener Vermittler der DonauCapital Wertpapier GmbH (§ 3 Abs. 2 WpIG) bereitgestellt; bei Kryptowerten werden die Handels- und Depotfunktionen in diesem Broker Cockpit ausschließlich von der DonauCapital Wertpapier GmbH bereitgestellt. Die Finanzen.net GmbH stellt ausschließlich den technischen Rahmen bereit und ist in die Wertpapier- und Kryptodienstleistung nicht einbezogen.