EQS-CMS: Stabilus SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Stabilus SE
/ Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / Aktienrückkaufprogramm 2025
Werbung Werbung Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / Aktienrückkaufprogramm 2025
Temporäre Aussetzung des Aktienrückkaufprogramms 2025 im Zusammenhang mit der ordentlichen Hauptversammlung 2026
Die Stabilus SE setzt das mit Ad-hoc-Mitteilung vom 15. Dezember 2025 und Bekanntmachung vom 17. Dezember 2025 angekündigte Aktienrückkaufprogramm 2025, welches seit dem 15. Januar 2026 durchgeführt wird, aus. Die Stabilus SE hat entschieden, dass in einem Zeitraum von vier Börsenhandelstagen vor der ordentlichen Hauptversammlung 2026 bis zum Ablauf von drei Börsenhandelstagen nach der ordentlichen Hauptversammlung 2026 zwecks Abwicklung der vorgeschlagenen Dividendenzahlung keine Aktien zurückgekauft werden. Werbung Werbung
Die ordentliche Hauptversammlung 2026 der Stabilus SE findet am 4. Februar 2026 statt. Im Zeitraum vom 29. Januar 2026 bis zum 9. Februar 2026 (jeweils einschließlich) werden daher keine Aktien der Stabilus SE zurückgekauft.
Koblenz, 27. Januar 2026
Stabilus SE Der Vorstand
27.01.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Werbung Werbung |
| Sprache: | Deutsch |
| Unternehmen: | Stabilus SE |
| Wallersheimer Weg 100 | |
| 56070 Koblenz | |
| Deutschland | |
| Internet: | group.stabilus.com |
| Ende der Mitteilung | EQS News-Service |
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2266680 27.01.2026 CET/CEST
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