Hochzeit mit Hindernissen

LSE und Deutsche Börse: Zwanzig Regulierer - zwanzig Hürden

17.03.16 17:08 Uhr

LSE und Deutsche Börse: Zwanzig Regulierer - zwanzig Hürden | finanzen.net

Trotz relativ rascher Einigung über die Konditionen, soll die geplante Fusion frühestens Ende 2016 über die Bühne gehen - nicht überraschend. Denn 20 Regulierer müssen ihre Zustimmung erteilen.

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Obwohl sich die Deutsche Börse und die London Stock Exchange (LSE) bereits auf die Konditionen geeinigt haben, soll ihre geplante Fusion frühestens Ende 2016 oder Anfang 2017 abgeschlossen werden- und das ist kaum überraschend, wenn man bedenkt, dass sie grünes Licht von nicht weniger als 20 Regulierern benötigen. Darunter sind Behörden aus den USA und Russland bis hin nach Singapur.

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   Europäische Wettbewerbsbehörden haben ähnliche, grenzüberschreitende Deals in der Vergangenheit zum Scheitern gebracht und der nun geplante Zusammenschluss dürfte in der Region angesichts der Dominanz des fusionierten Konzerns im Derivate-Clearing, im Kassahandel und bei Börsennotierungen aus kartellrechtlichen Gründen intensiv geprüft werden. Weil der Konzern zudem weit über Europa hinaus aktiv ist, muss die Transaktion von Regulierern rund um den Globus geprüft werden.

   Die vollständige Liste der Behörden, die jetzt scharf nachdenken und der Fusion ihren Segen geben müssen, umfasst laut einer Dokumentation der beiden Börsen vom 16. März:

1. Die Europäische Kommission

Die Wettbewerbsdirektion der EU-Kommission muss den Deal genehmigen, weil der fusionierte Konzern bei Unternehmensnotierung, im Kassahandel und im Derivate-Clearing eine dominante Marktposition hat.

2. Die Europäische Zentralbank (EZB)

Die EZB muss ihr eigenes grünes Licht geben, weil der Deal die beiden Töchter der Deutschen Börse, Eurex Clearing und Clearstream, betrifft. Beide sind Kernstücke der Infrastruktur der Handelslandschaft in der Eurozone.

3. Das US-Justizministerium

Das US-Justizministerium muss die Fusion aus amerikanischer Kartellrechtsperspektive prüfen, wegen der beträchtlichen Größe des Konzerns im US-Derivateclearing und bei Indizes.

4. Bank of England

Die britische Zentralbank führt die Aufsicht über die LCH.Clearnet Ltd, den britischen Zweig des Clearinghauses, das von der LSE kontrolliert wird.

5. Die britische Finanzaufsicht FCA

Die Financial Conduct Authority (FCA) führt die Aufsicht über die britischen Geschäfte der LSE, darunter die Handelsplattformen EuroMTS und Turquoise, sowie über jene der Deutschen Börse, die in der britischen Hauptstadt tätig sind.

6. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin)

Die deutsche Finanzaufsicht Bafin überwacht die Geschäfte der Deutschen Börse.

7. Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung

Das Ministerium ist für die Börsenaufsicht in Frankfurt verantwortlich, wo die Deutsche Börse ihren Sitz hat. Das Ministerium könnte ein Veto einlegen, wenn es den Eindruck hat, dass der Standort Frankfurt in dem Deal benachteiligt wird.

8. Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Das Ministerium ist für die Aufsicht über die Energiebörse European Energy Exchange (EEX) verantwortlich. Die Tochter der Deutschen Börse hat ihren Sitz in Leipzig.

9. Die Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung

Die Senatsverwaltung ist für die Börse Berlin und für die Deutsche-Börse-Tochter Tradegate Exchange verantwortlich. Die Wertpapierbörse ist auf Einzelhandelsinvestoren fokussiert.

10. Die Luxemburger Aufsichtsbehörde CSSF

In Luxemburg hat das Clearinghaus der Deutschen Börse, Clearstream, seinen Sitz.

11. Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma)

Die Finma muss die Fusion genehmigen, weil der Terminbörse Eurex in der Schweiz stark vertreten ist.

12. Die Währungsbehörde von Singapur

Die Behörde ist für die Börse und die Derivate-Clearinghäuser zuständig, die von der Deutschen Börse derzeit geplant werden.

13. Das französische Wirtschaftsministerium

Das Ministerium muss jede Änderung der Kontrolle bei den französischen Geschäften von LCH.Clearnet genehmigen, sowie bei der Handelsplattform Powernext, die von der Deutsche-Börse-Tochter EEX kontrolliert wird.

14. Die US-Börsenaufsicht Securities and Exchange Commission (SEC)

Die SEC führt Aufsicht über die Optionsbörse International Securities Exchange (ISE), die der Deutschen Börse gehört. Allerdings wurde bereits vereinbart, dass die ISE von der Technologiebörse Nasdaq übernommen wird.

15. Die Commodity Futures Trading Commission (CFTC)

Die US-Aufsichtsbehörde für den Warenterminhandel CFTC überwacht das in Nordamerika ansässige Clearinggeschäft von LCH.Clearnet.

16. Die französische Aufsichtsbhörde ACPR

Die Autorité de contrôle prudentiel et de résolution (ACPR) überwacht die Aktivitäten der französischen LCH.Clearnet-Tochter.

17. Die italienische Börsenaufsicht Consob

Die Commissione Nazionale per la Società e la Borsa (Consob) ist für die Borsa Italiana in Mailand zuständig. Die Mailänder Börse gehört zur LSE.

18. Die Banca d'Italia

Die italienische Zentralbank muss die Fusion ebenfalls genehmigen, weil der LSE die Borsa Italiana sowie deren Clearinghaus CC&G und Festzinsplattorm MTS gehört, auf der italienische Staatsanleihen gehandelt werden.

19. Die Finanzaufsichtsbehörde von Norwegen

Die norwegische Finanzbehörde - norwegisch Finanstilsynet - muss jede Änderung der Kontrolle der britischen LCH.Clearnet-Tochter genehmigen, die zum Teil der Nasdaq gehört, die wiederum vier nordische Börsen betreibt.

20. Die russische Kartellbehörde

Der Antimonopoldienst der Russischen Föderation wird den Deal prüfen, weil die LSE 2015 den Qualitätssicherungsspezialisten Exactpro Systems gekauft hat, der in Russland stark vertreten ist.

  

LONDON (Dow Jones)

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