Mehr Rechte für Nutzer - EU-Datengesetz greift ab Freitag

11.09.25 06:24 Uhr

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BRÜSSEL (dpa-AFX) - Verbraucher und Verbraucherinnen bekommen von diesem Freitag (12. September) an mehr Rechte an den Daten, die ihre vernetzten Geräte sammeln. Dann gilt etwa für Smart-TVs, moderne Küchengeräte, aber auch Autos und manche industrielle Maschinen das EU-Datengesetz ("EU-Data-Act"). Hersteller müssen demnach für alte und neue Geräte offenlegen, welche Informationen erhoben werden - und wie Nutzerinnen und Nutzer darauf zugreifen können.

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Das Datengesetz der EU trat bereits Anfang 2024 in Kraft und findet nun Anwendung. Es soll Verbraucherinnen und Verbrauchern erleichtern, ihre Gerätedaten zum Beispiel zur Art der Nutzung bei Bedarf auch an andere Dienste weiterzugeben - etwa zu Reparaturzwecken. Dadurch sollen Dienstleistungen am Ende günstiger und einfacher werden.

Zudem sollen durch den freizügigeren Datenhandel nach den Plänen der EU neue Geschäftsfelder entstehen oder bestehende wachsen.

Viele Geräte betroffen - Wirtschaftsverbände üben Kritik

Laut EU-Verordnung gelten die Regeln für alle sogenannten vernetzten Geräte. Die Vorgaben schließen dabei ausdrücklich auch Geräte mit kabelgebundener Datenübertragung ein. Eine Kaffeemaschine, die etwa zu Reparaturzwecken per Kabel Daten übertragen könnte, fällt ebenso unter das Datengesetz wie "smarte" Geräte, die per drahtloser Verbindung oder App gesteuert werden.

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Zu den betroffenen Daten gehört "jede digitale Darstellung von Handlungen, Tatsachen oder Informationen". Entscheidend ist also eher, ob das betroffene Gerät Daten über seine Nutzung, Leistung oder Umwelt generiert oder sammelt - und weniger, wie es das tut. Die Liste betroffener Branchen und Gesellschaftsbereiche ist also umfassend.

Kritik an der Verordnung kommt etwa vom Digitalverband Bitkom und dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), etwa weil es in Deutschland an festen Ansprechpartnern in den Behörden fehle. In Deutschland herrsche wegen der EU-Verordnung daher noch viel Unsicherheit./tre/DP/zb

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