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Eventim-Aktie kaum verändert: Vergleich mit Verbraucherzentrale beendet Corona-Streit

15.01.26 15:59 Uhr

Eventim-Aktie wenig bewegt: Vergleich zur Ticket-Erstattung nach Corona-Pandemie | finanzen.net

Ein Vergleich zwischen CTS Eventim und der Verbraucherzentrale beendet den jahrelangen Streit um Ticket-Erstattungen aus der Corona-Zeit.

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Im Streit um die Rückerstattung von Ticketbestellungen haben sich der Verbraucherzentrale Bundesverband und der Ticketanbieter CTS Eventim auf einen Vergleich geeinigt. Das Musterfeststellungsverfahren ist damit abgeschlossen, wie beide Seiten bestätigten. Unter anderem ging es um Veranstaltungsabsagen während der Corona-Pandemie.

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Im Klageregister eingetragene Verbraucher können demnach bei Eventim pauschal einen 20-Euro-Gutschein einfordern. Der Gutschein kann über ein Onlineportal abgerufen werden. Mit dem Gutschein seien alle Ansprüche der Verbraucher abgegolten, teilte CTS Eventim auf dem Portal mit.

Mehr als 5.000 Verbraucher hatten sich laut Verbraucherzentrale der Musterfeststellungsklage - umgangssprachlich Sammelklage - angeschlossen. "Durch den Vergleich wurde kein genereller Anspruch von Ticketkäufern auf die Erstattung von Gebühren gegen Eventim anerkannt oder festgestellt", teilte die Verbraucherzentrale aus Berlin mit.

Die Verbraucherzentrale hatte laut einer älteren Mitteilung im Dezember 2022 die Musterfeststellungsklage beim Bayerischen Obersten Landesgericht eingereicht. Die Beratungsstelle für Verbraucher warf Eventim vor, in manchen Fällen Ticketzahlungen nach abgesagten Veranstaltungen teils einbehalten zu haben. Eventim bezeichnete die Klage als unbegründet.

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Musterfeststellungsklagen sind 2018 eingeführt worden

Musterfeststellungsklagen, bekannt etwa aus dem VW (Volkswagen (VW) vz)-Abgasskandal, sind im November 2018 vom Gesetzgeber eingeführt worden. Sie ermöglichen Verbraucherverbänden, für Geschädigte zu klagen. Im Fall einer erfolgreichen Klage können Verbraucher sich auf das Urteil berufen, um Schadensersatzansprüche durchzusetzen.

In der Praxis müssen Verbraucher nicht immer erneut klagen - etwa, wenn es zu einem Vergleich kommt.

Auf XETRA steht die Eventim-Aktie zeitweise minimale 0,07 Prozent tiefer bei 76,20 Euro.

/lkm/DP/nas

BERLIN/HAMBURG (dpa-AFX)

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Bildquellen: Willy Barton / Shutterstock.com

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DatumRatingAnalyst
15.01.2026CTS Eventim OutperformBernstein Research
14.01.2026CTS Eventim OverweightJP Morgan Chase & Co.
13.01.2026CTS Eventim BuyJefferies & Company Inc.
04.12.2025CTS Eventim KaufenDZ BANK
03.12.2025CTS Eventim OverweightJP Morgan Chase & Co.
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28.03.2022CTS Eventim ReduceBaader Bank
24.03.2022CTS Eventim ReduceBaader Bank
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