Das Finanzgericht Münster (Az. 12 K 3284/13 E) und das Finanzgericht Sachsen (Az. 1 K 1406/13) entschieden, dass Xetra-Gold keine "Kapitalforderung", sondern steuerlich wie Barren und Münzen zu behandeln ist. Kursgewinne mit Xetra-Gold wären dann nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei und nicht - wie vom Bundesfinanzministerium vorgeschrieben - in jedem Fall abgeltungsteuerpflichtig.
Betroffene sollten ihre Steuerbescheide per Einspruch und unter Hinweis auf die Aktenzeichen offen halten. Voraussichtlich wird erst der Bundesfinanzhof diese Rechtsfrage endgültig entscheiden.
Dell Technologies mit Umsatzplus. L'Oréal muss Vichy-Ampullen zurückrufen. China sperrt offenbar Luftraum für russische Boeing- und Airbus-Flugzeuge. Jayden Braaf und Alexander Meyer wechseln zu Borussia Dortmund. Ortstermin in Peru in Zusammenhang mit Klimaklage gegen RWE. Lufthansa-Crews müssen Maskenpflicht nicht mehr durchsetzen.