Nach Bilanz

DroneShield-Aktie im Blick: Rekordwachstum und erster Gewinn - Großinvestor steigt aus

03.09.25 21:17 Uhr

DroneShield-Aktie im Spannungsfeld: Großaktionär verlässt DroneShield trotz erstem Gewinn | finanzen.net

Neben dem Rekordwachstums und dem ersten Gewinn in der Unternehmensgeschichte gerät auch der Ausstieg eines Großinvestors in den Fokus der Anleger von DroneShield.

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Aktien

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• DroneShield verzeichnet erstmals Gewinne
• Weiteres Wachstum voraus?
• State Street Corporation springt als Großaktionär ab

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Rekordwachstum mit erstmaligem Gewinn

DroneShield meldete für das erste Halbjahr 2025 einen Umsatzsprung von 210 Prozent auf 72,3 Millionen AUD im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (23,4 Millionen AUD). Besonders bemerkenswert: Nach einer längeren Verlustphase erzielte das Unternehmen erstmals einen Nettogewinn von 2,1 Millionen AUD, nachdem im Vorjahreszeitraum noch ein Verlust von 4,8 Millionen AUD verbucht wurde.

Volle Auftragsbücher signalisieren weiteres Wachstum

Für die zukünftige Geschäftsentwicklung gibt sich DroneShield ebenfalls optimistisch. Der Auftragsbestand sei auf 176,3 Millionen AUD angestiegen - mehr als eine Verdreifachung gegenüber dem Vorjahreswert von 57,5 Millionen AUD. Das Unternehmen erwartet, dass ein Großteil der Lieferungen im zweiten Halbjahr 2025 erfolgen wird, was die Wachstumsdynamik weiter beschleunigen könnte.

Beteiligung soll geändert werden

Zudem gab DroneShield am 29. August 2025 bekannt, dass die State Street Corporation und ihre Tochtergesellschaften nicht länger zu den Großaktionären des Unternehmens zählen. Dieser Rückzug könnte sich auf die Aktionärsstruktur und den Einfluss von DroneShield am Markt auswirken, was möglicherweise künftige strategische Entscheidungen beeinflusst, erklärt TipRanks. Die DroneShield-Aktie konnte im Australischen Handel am Mittwoch letztlich 0,65 Prozent zulegen auf 3,11 AUD.

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Redaktion finanzen.net

Dieser Text dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Anlageempfehlung dar. Die finanzen.net GmbH schließt jegliche Regressansprüche aus.

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Bildquellen: Goinyk Production / Shutterstock.com

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