EU überprüft Fusionsurteile auf mögliche Täuschung durch Unternehmen

Die Wettbewerbsbehörde der Europäischen Union (EU) überprüft eine Reihe von Fusionsgenehmigung, die sie in den vergangenen Jahren erteilt hat.
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Es besteht der Verdacht, dass Unternehmen die Behörde getäuscht haben, um grünes Licht für ihre Zusammenschlüsse zu erhalten, wie die Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager in einem Gespräch mit dem Wall Street Journal sagte.
Die ungewöhnliche Neubeurteilung bereits vollzogener Fusionen könnte in empfindliche Geldstrafen für die Unternehmen oder - was allerdings sehr unwahrscheinlich ist - in eine Aufhebung der Genehmigung münden. Das deutet darauf hin, dass die Brüsseler Behörde ähnliche Anschuldigungen vorbereiten könnte, wie die, die sie im Dezember gegen Facebook erhoben hatte.
Die Europäische Kommission warf dem sozialen Netzwerk vor, im Rahmen der kartellrechtlichen Prüfung der geplanten Übernahme von Whatsapp 2014 falsche oder irreführende Angaben gemacht zu haben. Facebook widersprach und erklärte, die Informationen an die EU über seine Pläne und technischen Möglichkeiten seien korrekt gewesen.
Fälle von vorsätzlicher oder fahrlässiger Täuschung Die Kommission prüfe nun Fälle, bei denen Unternehmensvertreter aus unterschiedlichen Branchen die mit der Prüfung der geplanten Fusionen betrauten Regulierer vorsätzlich oder fahrlässig falsch informiert hätten, sagte Vestager weiter.
"In jedem einzelnen, individuellen Fall ... benötigen wir korrekte Informationen, damit unsere Fallarbeit die sehr hohe Qualität hat, wie wir sie haben wollen", sagte die Wettbewerbskommissarin. "In mehr als einem Fall haben wir festgestellt, dass es einen Fall von irreführender Information gab."
Welche Unternehmen jetzt unter die Lupe genommen werden, wollte sie nicht offenlegen. Die Falle beträfen aber Zusammenschlüsse, deren Prüfung nicht mehr als fünf Jahre zurückliege. Es werde noch darüber entschieden, ob sie in diesen Fällen ebenfalls formelle Anklagen erhebt.
Sollten die Unternehmen für schuldig befunden werden, drohen ihnen Geldstrafen in Höhe von bis zu 1 Prozent ihrer globalen Einnahmen. In einem unwahrscheinlichen Szenario könnte die EU auch ihre Entscheidung zur Genehmigung von Fusionen zurücknehmen - nämlich dann, wenn die irreführenden Informationen das Ergebnis der Prüfung grundlegend geändert hätten.
Im Fall von Facebook, das hat die EU bereits gesagt, ändern die Vorwürfe nichts an ihrer Entscheidung zur Absegnung der Übernahme.
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