EU will kartellrechtliche Maßnahmen gegen Broadcom einleiten - Broadcom-Aktie etwas tiefer

Die EU will bereits diesen Mittwoch vorläufige Maßnahmen gegen den US-Chipkonzern Broadcom einleiten.
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Die EU-Kommission wirft dem US-Chiphersteller Broadcom wettbewerbswidrige Nutzung seiner Marktmacht vor und verlangt den sofortigen Stopp der Praktiken. Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager setzte dem Konzern am Mittwoch eine Frist von 30 Tagen.
Broadcom, ein ehemals asiatisches Unternehmen, das in die USA umgezogen war, ist der weltweit größte Anbieter von Chipsätzen für Digitaldecoder, Modems und WLAN-Geräte. Nach Darstellung der EU-Kommission hat er eine marktbeherrschende Stellung in einigen Marktsegmenten, die er wettbewerbswidrig ausnutze.
Dabei geht es um Klauseln in Verträgen mit sechs seiner Hauptkunden, die quasi Kaufverpflichtungen vorsähen. Bestimmte Vorteile wie Rabatte oder der frühzeitige Zugang zu Technologie würden davon abhängig gemacht, dass ein Kunde bestimmte Komponenten ausschließlich von Broadcom beziehe.
Die Kommission forderte den sofortigen Stopp der Praktiken. "Wenn wir nicht eingreifen, würden diese Praktiken den Wettbewerb wahrscheinlich schwer und irreparabel schädigen", warnte Vestager. "Das können wir nicht zulassen, weil die europäischen Kunden und Verbraucher sonst mit höheren Preisen, einer geringeren Auswahl und weniger Innovation konfrontiert wären."
Die EU-Kommission hatte im Sommer eine Untersuchung eingeleitet. Diese ist noch nicht abgeschlossen.
Die Aktien von Broadcom sinken an der Nasdaq 0,95 Prozent auf 287,57 US-Dollar.
/knd/men
BRÜSSEL (dpa-AFX)
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