Aktien in diesem Artikel
Indizes in diesem Artikel
Der Rhön-Aktionär und Gegner des Deals, B. Braun Melsungen, hat Klage gegen den Verkauf des Klinikenportfolios für knapp 3,1 Milliarden Euro eingereicht, wie
Rhön-Klinikum mitteilte. B. Braun will erreichen, dass das Helios-Geschäft für nichtig erklärt wird oder erst mit der Zustimmung von mehr als 90 Prozent der Rhön-Aktionäre vollzogen werden darf.
Wäre letzteres der Fall, könnte B. Braun die Transaktion blockieren, denn das Unternehmen aus Melsungen hält bereits knapp 11 Prozent an der Klinikkette aus Bad Neustadt a.d. Saale, will zudem weiter aufstocken und beansprucht eine Repräsentanz im Aufsichtsrat. Vom Bundeskartellamt hat sich B. Braun zudem bereits grünes Licht geholt, um die Beteiligung auf 25 Prozent aufzustocken.
Rhön-Klinikum ist aber der Ansicht, dass die Hauptversammlung dem Verkauf an Helios überhaupt nicht zustimmen muss. Der Anteilsverkauf sei rechtmäßig und wirksam, teilte das Unternehmen weiter mit. Die Klage habe auch keine aufschiebende Wirkung. Man werde sich gegen die "grundlose Klage" verteidigen und gehe unverändert von einem erfolgreichen Abschluss der Transaktion aus.
Die Klage ist ein weiterer Teil des Machtkampfs um den MDAX-Konzern, der schon seit einiger Zeit tobt. Im vergangenen Jahr war der Gesundheitskonzern Fresenius mit der Übernahme von Rhön gescheitert, weil der Klinikwettbewerber Asklepios und B. Braun Nachteile durch den übermächtigen Konkurrenten befürchtet hatten und daher selbst Anteile an der Klinikkette kauften.
Stattdessen einigte sich Fresenius Mitte September dieses Jahres überraschend mit Rhön über den Kauf von 43 Rhön-Kliniken und angeschlossenen Gesellschaften und damit den Großteil des Rhön-Geschäfts.
Selbst wenn die Hauptversammlung den Deal absegnen müsste, wäre es fraglich, ob eine Zustimmungsquote von 90 Prozent erforderlich wäre. Denn dieser Passus, wonach diese Schwelle für alle wichtigen Hauptversammlungsbeschlüsse bei Rhön-Klinikum gilt, ist auf dem letzten Aktionärstreffen abgeschafft worden. Die Änderung ist aber noch nicht wirksam, da Anfechtsungsklagen dagegen eingereicht wurden und die Eintragung der geänderten Satzung ins Handelsregister daher noch nicht erfolgt ist.
Kontakt zum Autor: unternehmen.de@dowjones.com DJG/mgo/kla Dow Jones Newswires Von Matthias Goldschmidt und Thomas Rossmann
Ausgewählte Hebelprodukte auf Fresenius SE & Co. KGaA (St.)Mit Knock-outs können spekulative Anleger überproportional an Kursbewegungen partizipieren. Wählen Sie einfach den gewünschten Hebel und wir zeigen Ihnen passende Open-End Produkte auf Fresenius SE & Co. KGaA (St.)
Der Hebel muss zwischen 2 und 20 liegen
Keine Daten
Weitere News zum Thema Fresenius SE & Co. KGaA (St.)