EQS-HV: thyssenkrupp AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.01.2026 in Bochum mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

18.12.25 15:05 Uhr

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EQS-News: thyssenkrupp AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
thyssenkrupp AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.01.2026 in Bochum mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

18.12.2025 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
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thyssenkrupp AG Duisburg und Essen - ISIN DE0007500001 - Eindeutige Kennung: 20071519-84c3-444c-a02e-dfa98622296f Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung


Wir laden Sie ein zur 27. ordentlichen Hauptversammlung der thyssenkrupp AG mit dem Sitz in Duisburg und Essen. Die Hauptversammlung findet am Freitag, dem 30. Januar 2026, 10:00 Uhr (mitteleuropäische Zeit - MEZ) im RuhrCongress, Stadionring 20, 44791 Bochum, statt.

I.

Tagesordnung

1.
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Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der thyssenkrupp AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September 2025, des zusammengefassten Lageberichts der thyssenkrupp AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2024/2025, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a und 315a Handelsgesetzbuch

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss, den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht bereits gebilligt und den Jahres- und Konzernabschluss damit festgestellt. Somit entfällt eine Feststellung durch die Hauptversammlung. Jahresabschluss, Konzernabschluss und zusammengefasster Lagebericht, Bericht des Aufsichtsrats und Bericht des Vorstands mit den Erläuterungen übernahmerechtlicher Angaben sind der Hauptversammlung zugänglich zu machen, ohne dass es nach dem Aktiengesetz zu Tagesordnungspunkt 1 einer Beschlussfassung bedarf. Diese Unterlagen können im Internet unter

https://www.thyssenkrupp.com/de/investoren/hauptversammlung/

eingesehen werden.

2.
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Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der thyssenkrupp AG für das Geschäftsjahr 2024/2025 in Höhe von 406.038.075,40 € wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von 0,15 € je dividendenberechtigter Stückaktie: 93.379.761,15 €
Einstellung in die Gewinnrücklagen: 312.658.314,25 €

Die Dividende ist am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag zur Zahlung fällig. Die Auszahlung ist daher für Mittwoch, den 4. Februar 2026, vorgesehen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im Geschäftsjahr 2024/2025 amtierenden, nachfolgend genannten Mitglieder des Vorstands für ihre jeweilige Amtszeit in diesem Zeitraum zu entlasten:

3.1

Miguel Ángel López Borrego

3.2

Dr. Volkmar Dinstuhl

3.3

Dr. Axel Hamann (seit 1. Mai 2025)

3.4

Ilse Henne

3.5

Wilfried von Rath (seit 1. April 2025)

3.6

Oliver Burkhard (bis 31. Januar 2025)

3.7

Dr. Jens Schulte (bis 31. Mai 2025)

Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands im Wege der Einzelentlastung abstimmen zu lassen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im Geschäftsjahr 2024/2025 amtierenden, nachfolgend genannten Mitglieder des Aufsichtsrats in diesem Zeitraum zu entlasten:

4.1

Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E.h. Siegfried Russwurm

4.2

Jürgen Kerner

4.3

Birgit A. Behrendt

4.4

Dr. Patrick Berard

4.5

Stefan Erwin Buchner

4.6

Dr. Wolfgang Colberg

4.7

Prof. Dr. Dr. h.c. Ursula Gather

4.8

Angelika Gifford

4.9

Katrin Goebel-Krawinkel

4.10

Dr. Bernhard Günther

4.11

Achim Hass

4.12

Tanja Jacquemin

4.13

Daniela Jansen

4.14

Christian Julius

4.15

Thorsten Koch

4.16

Dr. Ingo Luge

4.17

Tekin Nasikkol

4.18

Dr. Verena Volpert

4.19

Ulrich Wilsberg

4.20

Kirstin Zeidler

Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats im Wege der Einzelentlastung abstimmen zu lassen.

5.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers, des Konzernabschlussprüfers und des Prüfers für die prüferische Durchsicht unterjähriger Zwischenfinanzberichte sowie des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor:

5.1

Die KPMG Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025/2026, zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2025/2026 sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2026/2027, die vor der ordentlichen Hauptversammlung 2027 erstellt werden, gewählt.

5.2

Die KPMG Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, wird zum Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Sinne der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive) für das Geschäftsjahr 2025/2026 gewählt.

Die Corporate Sustainability Reporting Directive verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten zur Einführung einer entsprechenden Nachhaltigkeitsberichterstattung. Da zum Zeitpunkt der Einreichung dieser Einberufung zum Bundesanzeiger ein deutsches Umsetzungsgesetz für die Corporate Sustainability Reporting Directive weiter ausstand, wird die Wahl eines Prüfers für die Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß Tagesordnungspunkt 5.2 vorsorglich für den Fall vorgeschlagen, dass eine solche Wahl durch die Hauptversammlung in Umsetzung von Art. 37 der Richtlinie 2006/43/EG in der Fassung der Corporate Sustainability Reporting Directive erforderlich wird, die Prüfung somit nach dem deutschen Umsetzungsgesetz nicht ohnehin dem Abschlussprüfer obliegen sollte.

Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über die vorstehenden Tagesordnungspunkte 5.1 und 5.2 einzeln abstimmen zu lassen.

Der Prüfungsausschuss hat im Rahmen seiner Empfehlungen zu diesem Tagesordnungspunkt 5 erklärt, dass diese frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte sind und ihm jeweils keine die Auswahl beschränkende Klausel im Sinne von Artikel 16 Absatz 6 Abschlussprüferverordnung (EU) 537/2014 auferlegt wurde.

6.

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts

Gemäß § 162 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Aktiengesellschaft jährlich einen Vergütungsbericht über die Vergütung der Organmitglieder zu erstellen. Der entsprechende Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024/2025 wurde durch den Abschlussprüfer der thyssenkrupp AG formell geprüft und mit einem Prüfungsvermerk versehen.

Den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024/2025 und den Vermerk über dessen Prüfung durch den Abschlussprüfer finden Sie, auch während der Hauptversammlung, unter

https://www.thyssenkrupp.com/de/unternehmen/management/corporate-governance/verguetungsbericht.html

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024/2025 zu billigen.

7.

Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat

Mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 30. Januar 2026 endet die Amtszeit von sieben durch die Hauptversammlung gewählten Mitgliedern des Aufsichtsrats der thyssenkrupp AG. Es sind deshalb entsprechende Neuwahlen der Aktionärsvertreter im Aufsichtsrat durch die Hauptversammlung erforderlich.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht aus insgesamt 20 Mitgliedern, von denen zehn von den Aktionären und zehn von den Arbeitnehmern bestellt werden (§§ 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG und § 7 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 Mitbestimmungsgesetz 1976). Von den zehn von den Aktionären zu bestellenden Mitgliedern werden acht von der Hauptversammlung gewählt. Sieben dieser acht von der Hauptversammlung zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder wurden durch die ordentliche Hauptversammlung am 3. Februar 2023 für drei Jahre bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024/2025 beschließt, gewählt. Die Amtszeit des von der Hauptversammlung 2024 gewählten Aufsichtsratsmitglieds Frau Dr. Verena Volpert endet erst mit Ablauf der Hauptversammlung 2027. Die verbleibenden zwei Aktionärsvertreter werden gemäß § 9 Absatz 2 der Satzung der Gesellschaft von der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung in den Aufsichtsrat entsandt. Im Dezember 2022 wurde Frau Prof. Dr. Dr. h.c. Ursula Gather von der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung bis zum Ablauf der Hauptversammlung 2028 erneut in den Aufsichtsrat entsandt. Die Amtszeit des ebenfalls von der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung entsandten Aufsichtsratsmitglieds Herrn Stefan Erwin Buchner endet mit Ablauf der Hauptversammlung 2026.

Nach § 96 Absatz 2 AktG müssen mindestens 30% der Aufsichtsratsmitglieder Frauen und mindestens ebenso viele Aufsichtsratsmitglieder Männer sein. Dies sind mindestens sechs der zwanzig Sitze im Aufsichtsrat. Dieser Mindestanteil ist grundsätzlich vom Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen. Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung sind sowohl auf der Seite der Aktionäre als auch auf der Seite der Arbeitnehmer jeweils vier Frauen und sechs Männer im Aufsichtsrat der thyssenkrupp AG vertreten. Der Mindestanteil wird also derzeit sowohl insgesamt als auch von der Anteilseignerseite und der Arbeitnehmerseite einzeln erfüllt. Weder die Arbeitnehmerseite noch die Anteilseignerseite hat gemäß § 96 Absatz 2 Satz 3 AktG Widerspruch gegen die Gesamterfüllung der dargestellten Mindestanteile erklärt. Daher ist es nicht erforderlich, dass der Mindestanteil von 30% Frauen bzw. Männern von der Anteilseignerseite einzeln erfüllt wird. Mit der Wahl der nachfolgend vorgeschlagenen sieben Kandidaten und Kandidatinnen wäre dies gleichwohl der Fall.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung ab Beendigung der am 30. Januar 2026 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung für drei Jahre bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2027/2028 beschließt, zu wählen:

7.1

Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E.h. Siegfried Russwurm, Unternehmensberater, Michelau, Deutschland

7.2

Birgit A. Behrendt, Unternehmensberaterin, Köln, Deutschland

7.3

Dr. Patrick Berard, Chief Executive Officer, Wolseley UK Limited, Boulogne, Frankreich

7.4

Dr. Wolfgang Colberg, Unternehmensberater, München, Deutschland

7.5

Angelika Gifford, Unternehmensberaterin, Kranzberg, Deutschland

7.6

Dr. Bernhard Günther, Vorsitzender der Geschäftsführung der BWI GmbH, Haan, Deutschland

7.7

Dr. Ingo Luge, Unternehmensberater, Hannover, Deutschland

Über Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung im Sinne des § 100 Absatz 5 AktG verfügt Frau Dr. Verena Volpert. Daneben verfügt Herr Dr. Bernhard Günther über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung. Der Sachverstand bezieht sich jeweils auch auf die in den Lagebericht aufzunehmende nichtfinanzielle Erklärung und ihre Prüfung.

Es ist vorgesehen, dass Herr Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E.h. Siegfried Russwurm im Falle seiner Wiederwahl in den Aufsichtsrat erneut als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden soll.

Die Wahlvorschläge beruhen auf den Empfehlungen des Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats und berücksichtigen das vom Aufsichtsrat beschlossene Diversitätskonzept einschließlich der Ziele für seine Zusammensetzung sowie das Kompetenzprofil für das Gesamtgremium. Eine Übersicht über die Kompetenzen der Aufsichtsratsmitglieder, einschließlich zur Wahl erneut vorgeschlagener Kandidaten, finden Sie unter

https://www.thyssenkrupp.com/de/investoren/hauptversammlung/

Nach Einschätzung des Aufsichtsrats stehen die vorgeschlagenen Kandidaten nicht in persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur thyssenkrupp AG oder zu deren Konzernunternehmen, den Organen der thyssenkrupp AG oder einem wesentlich an der thyssenkrupp AG beteiligten Aktionär, die gemäß den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex gegenüber der Hauptversammlung offenzulegen wären.

Sämtliche Kandidaten haben dem Aufsichtsrat mitgeteilt, dass sie den zu erwartenden Zeitaufwand für die Übernahme eines Aufsichtsratsmandats aufbringen können. Soweit die Kandidaten bereits über Mandate in vergleichbaren Gremien verfügen, haben sie dem Aufsichtsratsvorsitzenden gegenüber den zeitlichen Aufwand für diese Gremien im Einzelnen quantifiziert. Nach Überprüfung dieser Daten ist der Aufsichtsratsvorsitzende überzeugt, dass diese Gremienarbeit keine negativen Auswirkungen auf ihre Aufsichtsratstätigkeit für die thyssenkrupp AG hat.

Es ist beabsichtigt, die Wahlen in Übereinstimmung mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex im Wege der Einzelwahl durchzuführen.

Lebensläufe der Kandidaten und Kandidatinnen (einschließlich der Angaben gemäß § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG) sind unter Ziffer II. dieser Einladung beigefügt. Diese Informationen sind außerdem unter

https://www.thyssenkrupp.com/de/investoren/hauptversammlung/

veröffentlicht und werden dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.

II.

Ergänzende Informationen zu Tagesordnungspunkt 7

 

Lebensläufe in alphabetischer Reihenfolge
 

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Birgit A. Behrendt
Geburtsjahr: 1959
Wohnort: Köln
Nationalität: Deutsch
Beruf: Unternehmensberaterin

Ausbildung

Kaufmännische Ausbildung

Betriebswirtin (VWA), Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Köln

Beruflicher Werdegang

1994 bis 1998 Diverse leitende Funktionen im Einkauf, Ford Werke GmbH, Köln
1998 bis 2004 Director, Globaler Einkauf Karosserie- & Aussenteile, Ford Motor Company, USA
2004 bis 2010 Vice President & Vorstand für den Einkauf, Ford of Europe GmbH, Köln
2010 bis 2013 Executive Director, Americas & Globaler Programm Einkauf, Ford Motor Company, USA
2013 bis 2017 Vice President, Globaler Einkauf, Ford Motor Company, USA
2017 bis 2019 Vice President, Joint Ventures, Alliances & Commercial Affairs, Mitglied des Vorstands, Ford of Europe GmbH, Köln
2013 bis 2019 Corporate Officer (Mitglied des erweiterten Vorstands), Ford Motor Company, USA
Seit 2019 Aufsichtsrätin und Unternehmensberaterin

Aktuelle Mandate

Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:

thyssenkrupp AG (seit 2020, bestellt bis zur Hauptversammlung 2026)*

KION GROUP AG, Frankfurt a.M.*

Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

Infinium Holdings, Inc., USA

Rolls Royce Holdings plc, Großbritannien*

Umicore S.A., Belgien*

*) Börsennotiertes Unternehmen

Unabhängigkeit (Empfehlung C.13 DCGK)

Es liegen keine Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der thyssenkrupp AG oder einem wesentlich beteiligten Aktionär der thyssenkrupp AG vor.

Kenntnisse und weitere Besetzungsziele

Kenntnisse und weitere Informationen gemäß der Qualifikationsmatrix zur Umsetzung des Kompetenzprofils des Aufsichtsrats, die im Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2024/2025 veröffentlicht ist:

Mitglied des Aufsichtsrats seit: 2020

Geburtsjahr: 1959

Geschlecht: weiblich

Staatsangehörigkeit: deutsch

Ausbildungshintergrund: Betriebswirtin

Fachliche Kenntnisse: Unternehmensführung und -kontrolle, Nachhaltigkeit sowie Recht, Compliance und Corporate Governance

Kenntnisse der Geschäftsbereiche: Materials Services, Automotive Technology
 

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Dr. Patrick Berard
Geburtsjahr: 1953
Wohnort: Boulogne, Frankreich
Nationalität: Französisch
Beruf: Chief Executive Officer der Wolseley UK Limited

Ausbildung

Studium der Wirtschaftswissenschaften / Promotion, Universität Grenoble

Beruflicher Werdegang

1980 bis 1986 Berater, McKinsey, Paris / Mexiko / Düsseldorf / London / New York
1987 Abteilungsdirektor für strategische Entwicklung, Thomson, USA
1988 bis 1999 verschiedene Positionen bei Polychrome, später Kodak Polychrome, zuletzt Generaldirektor Europa und Group Vice President, Kodak Polychrome, USA
1999 bis 2001 Mitglied des Vorstands / Chief Operating Officer, Antalis, Frankreich
2002 bis 2003 Mitglied des Vorstands / Chief Executive Officer, Pinault Bois & Materiaux S.A., Frankreich
2003 bis 2016 Chief Executive Officer, Rexel-France und Vice President Süd-Europa (Frankreich, Italien, Spanien, Portugal), Frankreich
2016 bis 2022 Mitglied des Vorstands / Chief Executive Officer, Rexel-Gruppe, Frankreich
2022 bis 2025 Senior Advisor, BCG Paris
Seit 2025 Mitglied des Vorstands / Chief Executive Officer, Wolseley UK Limited, Großbritannien

Aktuelle Mandate

Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:

thyssenkrupp AG (seit 2023, bestellt bis zur Hauptversammlung 2026)*

Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

LKQ Corporation, USA*

Geodis S.A., Frankreich

*) Börsennotiertes Unternehmen

Unabhängigkeit (Empfehlung C.13 DCGK)

Es liegen keine Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der thyssenkrupp AG oder einem wesentlich beteiligten Aktionär der thyssenkrupp AG vor.

Kenntnisse und weitere Besetzungsziele

Kenntnisse und weitere Informationen gemäß der Qualifikationsmatrix zur Umsetzung des Kompetenzprofils des Aufsichtsrats, die im Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2024/2025 veröffentlicht ist:

Mitglied des Aufsichtsrats seit: 2023

Geburtsjahr: 1953

Geschlecht: männlich

Staatsangehörigkeit: französisch

Ausbildungshintergrund: Wirtschaftswissenschaftler

Fachliche Kenntnisse: Unternehmensführung und -kontrolle, Digitalisierung und IT

Kenntnisse der Geschäftsbereiche: Materials Services
 

 
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Dr. Wolfgang Colberg
Geburtsjahr: 1959
Wohnort: München
Nationalität: Deutsch
Beruf: Unternehmensberater, Independent Director

Ausbildung

Studium Betriebswirtschaftslehre und Wirtschaftsinformatik, Promotion, Christian-Albrechts-Universität Kiel

Beruflicher Werdegang

1986 bis 2000 Verschiedene Managementpositionen bei der Robert Bosch GmbH, Stuttgart
2001 bis 2009 Member of the Board / Chief Financial Officer (CFO), BSH Home Appliances Group, München
2009 bis 2013 Chief Financial Officer (CFO), Evonik Industries AG, Essen
2013 bis 2018 Industrial Partner, CVC Capital Partners, Frankfurt a.M.
2018 bis 2019 Senior Advisor, CVC Advisers (Deutschland) GmbH, Frankfurt a.M.
Seit 01.01.2020 Multiaufsichtsrat und Unternehmensberater
Seit 01.01.2020 Industrial Partner bei Deutsche Invest Capital Partners (seit 2024: CAPMONT)

Aktuelle Mandate

Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:

thyssenkrupp AG (seit 2018, bestellt bis zur Hauptversammlung 2026)*

Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

AMSilk GmbH, München (Vorsitz)

Burelle S.A., Frankreich*

Solvay S.A., Belgien (Independent Director)*

*) Börsennotiertes Unternehmen

Unabhängigkeit (Empfehlung C.13 DCGK)

Es liegen keine Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der thyssenkrupp AG oder einem wesentlich beteiligten Aktionär der thyssenkrupp AG vor.

Kenntnisse und weitere Besetzungsziele

Kenntnisse und weitere Informationen gemäß der Qualifikationsmatrix zur Umsetzung des Kompetenzprofils des Aufsichtsrats, die im Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2024/2025 veröffentlicht ist:

Mitglied des Aufsichtsrats seit: 2018

Geburtsjahr: 1959

Geschlecht: männlich

Staatsangehörigkeit: deutsch

Ausbildungshintergrund: Betriebswirt / Wirtschaftsinformatiker

Fachliche Kenntnisse: Unternehmensführung und -kontrolle, Personal / HR, Finanzierung und Kapitalmarkt, Digitalisierung und IT sowie Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung

Kenntnisse der Geschäftsbereiche: Steel Europe, Materials Services, Automotive Technology, Marine Systems
 

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Angelika Gifford
Geburtsjahr: 1965
Wohnort: Kranzberg
Nationalität: Deutsch
Beruf: Unternehmensberaterin

Ausbildung

Kaufmännische Ausbildung

Duales Studium Bankbetriebswirt, Frankfurt a.M.

Beruflicher Werdegang

1987 bis 1990 Deutsche Bank AG, Düsseldorf
1991 bis 1992 CompuNet Computer AG, Köln/Kerpen
1993 bis 1996 Microsoft Deutschland GmbH, München
1996 bis 1998 Microsoft France SAS (Bereich EMEA), Frankreich
1998 bis 2002 Microsoft Deutschland GmbH, München
2003 bis 2006 Diverse nationale und internationale Führungspositionen bei der Microsoft Deutschland GmbH, München, und der Microsoft France SAS (Bereich EMEA), Frankreich
2006 bis 2011 Mitglied der Geschäftsführung, Microsoft Deutschland GmbH, München
2011 bis 2012 Aktives Engagement in diversen gesellschaftspolitischen Projekten sowie Auslandsaufenthalt
2012 bis 2013 Senior Director Services, Microsoft France SAS (Bereich EMEA), Frankreich
2014 bis 2017 Geschäftsführerin, Hewlett-Packard Enterprise (HPE) GmbH, Böblingen
2017 bis 2018 Geschäftsführerin und Vice President Deutschland, Österreich und Schweiz (DACH), Micro Focus GmbH, Ismaning
2018 bis 2019 Multiaufsichtsrätin und Technologie Expertin
2020 bis 2021 Vice President Central Europe, Meta Platforms, Inc., Berlin
2021 bis 2025 Vice President Europe, Middle East and Africa und Senior Advisor to the COO, Meta Platforms Inc., USA

Aktuelle Mandate

Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:

thyssenkrupp AG (seit 2019, bestellt bis zur Hauptversammlung 2026)*

Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

keine Mandate

*) Börsennotiertes Unternehmen

Unabhängigkeit (Empfehlung C.13 DCGK)

Es liegen keine Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der thyssenkrupp AG oder einem wesentlich beteiligten Aktionär der thyssenkrupp AG vor.

Kenntnisse und weitere Besetzungsziele

Kenntnisse und weitere Informationen gemäß der Qualifikationsmatrix zur Umsetzung des Kompetenzprofils des Aufsichtsrats, die im Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2024/2025 veröffentlicht ist:

Mitglied des Aufsichtsrats seit: 2019

Geburtsjahr: 1965

Geschlecht: weiblich

Staatsangehörigkeit: deutsch

Ausbildungshintergrund: Bankbetriebswirtin

Fachliche Kenntnisse: Unternehmensführung und -kontrolle, Finanzierung und Kapitalmarkt, Nachhaltigkeit, Digitalisierung und IT sowie Recht, Compliance und Corporate Governance

Kenntnisse der Geschäftsbereiche: Materials Services, Automotive Technology
 

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Dr. Bernhard Peter Günther
Geburtsjahr: 1967
Wohnort: Haan
Nationalität: Deutsch
Beruf: Vorsitzender der Geschäftsführung der BWI GmbH

Ausbildung

Diplom-Volkswirt (lic. oec.) und Promotion (Dr. oec.), St. Gallen

Beruflicher Werdegang

1993 bis 1998 Unternehmensberater, McKinsey & Company
1999 bis 2001 Abteilungsleiter Konzerncontrolling, RWE AG, Essen
2001 bis 2005 Bereichsleiter Unternehmensplanung und Controlling, RWE Power AG, Essen und Köln
2005 bis 2006 Bereichsleiter Konzerncontrolling, RWE AG, Essen
2007 bis 2008 Geschäftsführer und Chief Financial Officer, RWE Gas Midstream GmbH, Essen
2007 bis 2008 Geschäftsführer und Chief Financial Officer, RWE Trading GmbH, Essen
2008 bis 2012 Geschäftsführer und Chief Financial Officer, RWE Supply & Trading GmbH, Essen
2012 bis 2016 Mitglied des Vorstands, RWE AG, Essen
2013 bis 2016 Finanzvorstand, RWE AG, Essen
2016 bis 2019 Finanzvorstand, innogy SE, Essen
2019 bis 2020 Finanz- und Personalvorstand, innogy SE, Essen
2021 bis 2023 CFO, Fortum Corporation, Espoo/Finnland (börsennotierter Energieversorger)
2023 bis 2024 Chief Transformation Office, Fortum Corporation, Espoo/Finnland
Seit 01.10.2025 Vorsitzender der Geschäftsführung, BWI GmbH, Meckenheim

Aktuelle Mandate

Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:

thyssenkrupp AG (seit 2020, bestellt bis zur Hauptversammlung 2026)*

Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

keine Mandate

*) Börsennotiertes Unternehmen

Unabhängigkeit (Empfehlung C.13 DCGK)

Es liegen keine Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der thyssenkrupp AG oder einem wesentlich beteiligten Aktionär der thyssenkrupp AG vor.

Kenntnisse und weitere Besetzungsziele

Kenntnisse und weitere Informationen gemäß der Qualifikationsmatrix zur Umsetzung des Kompetenzprofils des Aufsichtsrats, die im Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2024/2025 veröffentlicht ist:

Mitglied des Aufsichtsrats seit: 2020

Geburtsjahr: 1967

Geschlecht: männlich

Staatsangehörigkeit: deutsch

Ausbildungshintergrund: Diplom-Volkswirt

Fachliche Kenntnisse: Unternehmensführung und -kontrolle, Personal / HR, Finanzierung und Kapitalmarkt, Digitalisierung und IT sowie Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung
 

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Dr. Ingo Luge
Geburtsjahr: 1957
Wohnort: Hannover
Nationalität: Deutsch
Beruf: Aufsichtsrat und Unternehmensberater

Ausbildung

Studium der Rechtswissenschaften, Promotion, Ludwig-Maximilians-Universität, München

Master of Science (Econ.), London School of Economics, England

Beruflicher Werdegang

1989 bis 1992 lnhouse Consultant, Frankona Rückversicherungs-AG, München
1992 bis 1999 Leiter Rechtsabteilung, Energieversorgung Müritz-Oderhaff AG, Neubrandenburg
1999 bis 2006 Bereichsleiter PMI, Avacon AG, Helmstedt
2001 bis 2005 Finanzvorstand (CFO), Avacon AG, Helmstedt
2006 bis 2010 Vorsitzender der Geschäftsführung, E.ON Kraftwerke GmbH, Hannover
2010 bis 2012 Vorsitzender des Vorstandes, E.ON Energie AG, München
2012 bis 2018 Vorsitzender der Geschäftsführung E.ON Deutschland, E.ON SE, Essen
Seit 2018 Aufsichtsrat und Unternehmensberater

Aktuelle Mandate

Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:

thyssenkrupp AG (seit 2019, bestellt bis zur Hauptversammlung 2026)*

Avacon AG, Helmstedt

E.ON Energie Deutschland GmbH, München

PreussenElektra GmbH, Hannover (Vorsitz)

Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

keine Mandate

*) Börsennotiertes Unternehmen

Unabhängigkeit (Empfehlung C.13 DCGK)

Es liegen keine Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der thyssenkrupp AG oder einem wesentlich beteiligten Aktionär der thyssenkrupp AG vor.

Kenntnisse und weitere Besetzungsziele

Kenntnisse und weitere Informationen gemäß der Qualifikationsmatrix zur Umsetzung des Kompetenzprofils des Aufsichtsrats, die im Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2024/2025 veröffentlicht ist:

Mitglied des Aufsichtsrats seit: 2019

Geburtsjahr: 1957

Geschlecht: männlich

Staatsangehörigkeit: deutsch

Ausbildungshintergrund: Jurist

Fachliche Kenntnisse: Unternehmensführung und -kontrolle, Personal / HR, Nachhaltigkeit, Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung sowie Recht, Compliance und Corporate Governance

Kenntnisse der Geschäftsbereiche: Materials Services, Decarbon Technologies
 

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Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E.h. Siegfried Russwurm
Geburtsjahr: 1963
Wohnort: Michelau
Nationalität: Deutsch
Beruf: Unternehmensberater

Ausbildung

Studium Fertigungstechnik (Dipl.-Ing.) und Promotion (Dr.-Ing.), Universität Erlangen-Nürnberg

Beruflicher Werdegang

1989 bis 1992 Wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für Technische Mechanik, Universität Erlangen-Nürnberg
1992 bis 1999 Fertigungsplaner/Werkleiter, Siemens AG, München
1999 bis 2002 Technischer Geschäftsführer, Siemens Elema AB, Schweden
2002 bis 2007 Manager, Siemens AG, München
2008 bis 2017 Mitglied des Vorstands, Siemens AG, München
Seit 2017 Unternehmensberater
2021 bis 2024 Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI)

Aktuelle Mandate

Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:

thyssenkrupp AG (seit 2019, Aufsichtsratsvorsitzender, bestellt bis zur Hauptversammlung 2026)*

DR. JOHANNES HEIDENHAIN GmbH, Traunreut

Voith GmbH & Co. KGaA, Heidenheim (Vorsitzender des Gesellschafterausschusses und des Aufsichtsrats)

Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

keine Mandate

*) Börsennotiertes Unternehmen

Unabhängigkeit (Empfehlung C.13 DCGK)

Es liegen keine Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der thyssenkrupp AG oder einem wesentlich beteiligten Aktionär der thyssenkrupp AG vor.

Kenntnisse und weitere Besetzungsziele

Kenntnisse und weitere Informationen gemäß der Qualifikationsmatrix zur Umsetzung des Kompetenzprofils des Aufsichtsrats, die im Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2024/2025 veröffentlicht ist:

Mitglied des Aufsichtsrats seit: 2019

Geburtsjahr: 1963

Geschlecht: männlich

Staatsangehörigkeit: deutsch

Ausbildungshintergrund: Ingenieur

Fachliche Kenntnisse: Unternehmensführung und -kontrolle, Personal / HR , Nachhaltigkeit, Digitalisierung und IT sowie Recht, Compliance und Corporate Governance

Kenntnisse der Geschäftsbereiche: Steel Europe, Automotive Technologies, Decarbon Technologies

III.

Weitere Angaben zur Einberufung

1.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft in 622.531.741 Stückaktien eingeteilt. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien, so dass die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien 622.531.741 Stück beträgt.

2.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung - in Person oder durch Bevollmächtigte - und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Personen berechtigt, die am Ende des 22. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. am 8. Januar 2026, 24:00 Uhr MEZ, (Nachweisstichtag) Aktionäre der Gesellschaft sind und sich ordnungsgemäß zur Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss zusammen mit einem auf den Nachweisstichtag erstellten Nachweis des Aktienbesitzes durch das depotführende Institut in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)) oder einem Nachweis gemäß § 67c Absatz 3 AktG spätestens bis zum 23. Januar 2026, 24:00 Uhr MEZ, bei der nachstehend genannten Anmeldestelle eingehen.

 

Anmeldestelle:
thyssenkrupp AG
c/o Computershare Operations Center, 80249 München
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Daneben können die Anmeldung zusammen mit dem Nachweis des Anteilsbesitzes sowie die von Aktionären erhaltenen Informationen über die Ausübung ihrer Rechte im Zusammenhang mit der Hauptversammlung gemäß § 67c AktG auch durch Intermediäre innerhalb der vorstehend genannten Fristen an eine der oben genannten Adressen oder im ISO-Format 20022 (z.B. über SWIFT, dort mit dem Code: CMDHDEMMXXX) an die Gesellschaft übermittelt werden. Für die Verwendung der SWIFT-Kommunikation ist eine Autorisierung über die SWIFT Relationship Management Application (RMA) erforderlich.

Üblicherweise übernehmen die depotführenden Institute die erforderliche Anmeldung und die Übermittlung des Nachweises des Anteilsbesitzes für ihre Kunden. Die Aktionäre werden daher gebeten, sich möglichst frühzeitig an ihr jeweiliges depotführendes Institut zu wenden und eine Eintrittskarte für die Hauptversammlung zu bestellen. Jedem Aktionär wird grundsätzlich nur eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung von der Anmeldestelle ausgestellt.

Gemäß § 123 Absatz 4 Satz 5 AktG gilt im Verhältnis zur Gesellschaft für die Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Teilnahme- und Stimmrechts als Aktionär nur, wer sich ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet und den Nachweis des Anteilsbesitzes rechtzeitig erbracht hat.

Der Umfang des Teilnahme- und Stimmrechts ergibt sich dabei ausschließlich aus dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für den Umfang des Teilnahme- und Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf den Umfang des Teilnahme- und Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht stimmberechtigt, sofern sie sich insoweit nicht bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

3.

Verfahren für die Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihre Stimmen im Wege elektronischer Kommunikation abgeben (elektronische Briefwahl). Hierzu ist die rechtzeitige Anmeldung wie unter vorstehender Ziffer 2 beschrieben erforderlich.

Die Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl erfolgt über das internetgestützte Vollmachts- und Weisungssystem, welches die Gesellschaft auf ihrer Internetseite unter

https://www.thyssenkrupp.com/de/investoren/hauptversammlung/

zur Verfügung stellt (InvestorPortal). Zugang zum InvestorPortal erhalten die rechtzeitig angemeldeten Aktionäre mit den Daten ihrer Eintrittskarte. Die Stimmabgabe per elektronischer Briefwahl einschließlich einer Änderung der Stimmabgabe über das InvestorPortal ist ab dessen Freischaltung bis zum Beginn der Abstimmung möglich. Das InvestorPortal wird voraussichtlich ab dem 9. Januar 2026 freigeschaltet.

Die elektronische Briefwahl schließt eine Teilnahme an der Hauptversammlung nicht aus. Die persönliche Teilnahme an der Hauptversammlung gilt als Widerruf der bereits im InvestorPortal abgegebenen elektronischen Briefwahlstimmen.

Auch bevollmächtigte Personen können sich der elektronischen Briefwahl bedienen (siehe hierzu die näheren Erläuterungen unter Ziffer 4).

Bitte beachten Sie, dass per elektronischer Briefwahl keine Wortmeldungen, Fragen, Anträge oder anderweitige Erklärungen entgegengenommen werden.

4.

Verfahren für die Stimmabgabe bei Stimmrechtsvertretung

Bevollmächtigung eines Dritten

Aktionäre, die ihr Stimmrecht nicht persönlich ausüben wollen, können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine sonstige Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist für eine ordnungsgemäße und fristgerechte Anmeldung des Aktionärs - wie unter vorstehender Ziffer 2 beschrieben - Sorge zu tragen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB), wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder ein sonstiger von § 135 AktG erfasster Intermediär noch eine diesen nach § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellte Person oder Institution zur Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigt wird. Zur Erteilung der Vollmacht kann das auf der Eintrittskarte abgedruckte Formular verwendet werden. Darüber hinaus kann die Vollmacht unter Verwendung der Daten der Eintrittskarte über das InvestorPortal bis zum Tag der Hauptversammlung erteilt werden. Bei Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen, sonstigen von § 135 AktG erfassten Intermediären oder diesen nach § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen sind Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.

Bevollmächtigung von Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft

Außerdem wird rechtzeitig angemeldeten Aktionären angeboten, sich durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bei den Abstimmungen unter Erteilung von Weisungen vertreten zu lassen. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; sie können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben.

Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können über das InvestorPortal erfolgen. Vollmachten oder Weisungen an die Stimmrechtsvertreter über das InvestorPortal können vor und auch noch während der Hauptversammlung erteilt werden, müssen jedoch spätestens bis zum Beginn der Abstimmung vorliegen. Zugang zum InvestorPortal erhalten die rechtzeitig angemeldeten Aktionäre mit den Daten ihrer Eintrittskarte.

Am Tag der Hauptversammlung sind die Erteilung, Änderung oder der Widerruf von Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter auch am Sonderschalter im Eingangsbereich möglich.

Bevollmächtigung und Teilnahme an der Hauptversammlung

Möchten Aktionäre trotz bereits erfolgter Vollmachtserteilung und ggf. Weisung an die Stimmrechtsvertreter an der Hauptversammlung selbst oder durch einen Vertreter vor Ort in Bochum teilnehmen, so ist dies möglich, gilt aber als Widerruf der vorherigen Vollmachtserteilung und eventuellen Weisung an die Stimmrechtsvertreter.

5.

Übertragung der Hauptversammlung im Internet

Alle Aktionäre der thyssenkrupp AG sowie die interessierte Öffentlichkeit können die Hauptversammlung auf Anordnung des Versammlungsleiters am 30. Januar 2026 ab 10:00 Uhr MEZ in voller Länge live im Internet unter

https://www.thyssenkrupp.com/de/investoren/hauptversammlung/

verfolgen. Die Eröffnung der Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter sowie die Rede des Vorstandsvorsitzenden stehen auch nach der Hauptversammlung als Aufzeichnung zur Verfügung.

Die Übertragung der Hauptversammlung ermöglicht keine Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne des § 118 Absatz 1 Satz 2 AktG.

6.

Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung gemäß § 122 Absatz 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 € am Grundkapital erreichen (letzteres entspricht 195.313 Stückaktien), können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.

Ergänzungsverlangen müssen an den Vorstand der Gesellschaft gerichtet sein und der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung schriftlich zugehen, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind. Letztmöglicher Zugangstermin ist daher der 30. Dezember 2025, 24:00 Uhr MEZ. Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt.

Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an folgende Adresse:

 

Vorstand der thyssenkrupp AG
Investor Relations (HV)
thyssenkrupp Allee 1
45143 Essen

oder in elektronischer Form gemäß § 126a BGB, d.h. per E-Mail, unter Hinzufügung Ihres Namens und mit qualifizierter elektronischer Signatur, an

 

hv-antrag@thyssenkrupp.com

Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. Auf die Berechnung der Aktienbesitzzeit findet § 70 AktG Anwendung.

Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit dies nicht bereits mit der Einberufung geschehen ist - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie werden außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.thyssenkrupp.com/de/investoren/hauptversammlung/

veröffentlicht.

7.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 und 127 AktG

Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern, die vor der Hauptversammlung zugänglich gemacht werden sollen, sind ausschließlich an die nachstehende Adresse zu richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

 

thyssenkrupp AG
Investor Relations (HV)
thyssenkrupp Allee 1
45143 Essen

oder per E-Mail an:
hv-antrag@thyssenkrupp.com

Von der Gesellschaft nach § 126 AktG oder § 127 AktG zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge, die dieser mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung - d.h. spätestens bis zum 15. Januar 2026, 24:00 Uhr MEZ - unter vorstehender Adresse oder E-Mail-Adresse zugegangen sind, werden einschließlich des Namens des Aktionärs, einer etwaigen zugänglich zu machenden Begründung und gegebenenfalls versehen mit den nach § 127 Satz 4 AktG zu ergänzenden Inhalten sowie einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter

https://www.thyssenkrupp.com/de/investoren/hauptversammlung/

unverzüglich nach ihrem Eingang veröffentlicht.

Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten und Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.

Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, auch wenn sie der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt wurden, nur dann zur Abstimmung gelangen können, wenn sie während der Hauptversammlung gestellt werden.

8.

Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Absatz 1 AktG

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss eingebundenen Unternehmen zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.

9.

Stellungnahmen von Aktionären

Ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldeten Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten wird auf freiwilliger Basis die Möglichkeit eingeräumt, bis zum 24. Januar 2026, 24:00 Uhr MEZ, Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung einzureichen. Die Einreichung hat in Textform und in deutscher oder englischer Sprache über das InvestorPortal zu erfolgen. Stellungnahmen dürfen zudem maximal 10.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen) umfassen.

Die Gesellschaft wird fristgerecht eingereichte Stellungnahmen spätestens bis zum 25. Januar 2026, 24:00 Uhr MEZ, unter Nennung des Namens des einreichenden Aktionärs über die Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.thyssenkrupp.com/de/investoren/hauptversammlung/

zugänglich machen. Widerspricht der Aktionär der Namensnennung, wird die Stellungnahme nicht zugänglich gemacht.

Stellungnahmen werden darüber hinaus auch nicht zugänglich gemacht, wenn sie mehr als 10.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen) umfassen, einen beleidigenden, strafrechtlich relevanten, offensichtlich falschen oder irreführenden Inhalt haben oder der Aktionär zu erkennen gibt, dass er an der Hauptversammlung nicht teilnehmen und sich nicht vertreten lassen wird (im Sinne des § 126 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1, Nr. 3 oder Nr. 6 AktG).

Anträge und Wahlvorschläge, Fragen und Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung im Rahmen der in Textform eingereichten Stellungnahmen werden in der Hauptversammlung nicht berücksichtigt; das Stellen von Anträgen und das Unterbreiten von Wahlvorschlägen (dazu Ziffer 7) sowie die Ausübung des Auskunftsrechts (dazu Ziffer 8) sind ausschließlich auf den in dieser Einladung jeweils gesondert beschriebenen Wegen möglich.

10.

Erklärung von Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung

Aktionäre und deren Bevollmächtigte haben die Möglichkeit, Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung in der Versammlung am Wortmeldetisch zur Niederschrift des Notars zu erklären. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können keine Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu Protokoll des die Hauptversammlung beurkundenden Notars erklären.

11.

Veröffentlichungen auf der Internetseite gemäß § 124a AktG / Ergänzende Informationen

Diese Einladung zur Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen und Anträge von Aktionären sowie weitere Informationen stehen auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.thyssenkrupp.com/de/investoren/hauptversammlung/

zur Verfügung. Dort werden nach der Hauptversammlung auch die festgestellten Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.

Nähere Einzelheiten zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur elektronischen Briefwahl und zur Vollmachts- und Weisungserteilung erhalten die Aktionäre auch mit der Eintrittskarte zugesandt.

Im Interesse einer umfassenden Vorbereitungsmöglichkeit für die Ausübung der Aktionärsrechte plant die Gesellschaft bereits im Vorfeld der Versammlung, nämlich am Montag, den 26.01.2026, die Reden des Vorsitzenden des Vorstands und des Vorsitzenden des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.thyssenkrupp.com/de/investoren/hauptversammlung/

auf freiwilliger Basis zu veröffentlichen.

12.

Hinweise zum Datenschutz

Wenn Sie sich für die Hauptversammlung anmelden oder eine Stimmrechtsvollmacht erteilen, erheben wir personenbezogene Daten über Sie und/oder über Ihren Bevollmächtigten. Dies geschieht, um Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Die thyssenkrupp AG verarbeitet Ihre Daten als Verantwortliche unter Beachtung der Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Einzelheiten zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und zu Ihren Rechten gemäß der DSGVO finden Sie im Internet auf der Internetseite zur Hauptversammlung unter

https://www.thyssenkrupp.com/de/investoren/hauptversammlung/

 

Duisburg und Essen, im Dezember 2025

thyssenkrupp AG

Der Vorstand



18.12.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Originalinhalt anzeigen: EQS News


Sprache: Deutsch
Unternehmen: thyssenkrupp AG
ThyssenKrupp Allee 1
45143 Essen
Deutschland
E-Mail: Rainer.Hecker@thyssenkrupp.com
Internet: http://www.thyssenkrupp.com
ISIN: DE0007500001
Börsen: Regulierter Markt in Düsseldorf, Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

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12.12.2025thyssenkrupp HaltenDZ BANK
10.12.2025thyssenkrupp HoldJefferies & Company Inc.
10.12.2025thyssenkrupp HoldDeutsche Bank AG
09.12.2025thyssenkrupp UnderweightBarclays Capital
09.12.2025thyssenkrupp NeutralJP Morgan Chase & Co.
DatumRatingAnalyst
16.09.2025thyssenkrupp BuyBaader Bank
14.08.2025thyssenkrupp BuyBaader Bank
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27.05.2025thyssenkrupp BuyBaader Bank
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12.12.2025thyssenkrupp HaltenDZ BANK
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10.12.2025thyssenkrupp HoldDeutsche Bank AG
09.12.2025thyssenkrupp NeutralJP Morgan Chase & Co.
09.12.2025thyssenkrupp HoldJefferies & Company Inc.
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29.07.2025thyssenkrupp VerkaufenDZ BANK
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