Behörde schreitet ein

BaFin-Verbot: Rückschlag für Bitcoin-Automaten in Deutschland

12.03.20 19:57 Uhr

BaFin-Verbot: Rückschlag für Bitcoin-Automaten in Deutschland | finanzen.net

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht geht gegen den Betreiber der Kryptowährungs-Automaten in Deutschland vor.

Werte in diesem Artikel
Devisen

98.934,1467 CHF 1.887,5058 CHF 1,94%

106.117,1178 EUR 1.853,2506 EUR 1,78%

92.102,6394 GBP 1.560,4588 GBP 1,72%

18.845.531,1295 JPY 372.922,0422 JPY 2,02%

123.450,5647 USD 1.921,8408 USD 1,58%

3.634,0097 CHF 77,9327 CHF 2,19%

3.897,8517 EUR 77,3142 EUR 2,02%

3.383,0775 GBP 65,3433 GBP 1,97%

692.226,5490 JPY 15.335,3221 JPY 2,27%

4.534,5370 USD 81,3638 USD 1,83%

94,9080 CHF 1,4735 CHF 1,58%

101,7987 EUR 1,4156 EUR 1,41%

88,3545 GBP 1,1824 GBP 1,36%

18.078,6154 JPY 293,5713 JPY 1,65%

118,4268 USD 1,4214 USD 1,21%

19,7334 USD 0,6790 USD 3,56%

0,3887 GBP -0,0021 GBP -0,53%

0,0001 GBP -0,0000 GBP -0,18%

0,0000 BTC -0,0000 BTC -1,87%

0,0003 ETH -0,0000 ETH -2,14%

0,0105 LTC -0,0002 LTC -1,55%

0,0000 BTC -0,0000 BTC -1,74%

0,0003 ETH -0,0000 ETH -1,98%

0,0098 LTC -0,0001 LTC -1,39%

• Zuständigkeit zunächst unklar
• BaFin verbietet Kryptowährungs-Automaten
• Betreiber der Automaten muss Betrieb einstellen

Früheres Verbot ungültig

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) untersagte bereits am 26. Februar den Betrieb der Krpytowährungs-Automaten in Deutschland. Die Automaten stehen in der Regel in Wettbüros oder Spätverkäufen und ermöglichten Kunden dort Kryptowährungen zu kaufen oder zu verkaufen. Zunächst war unklar, in wessen Zuständigkeit dieser Handel fällt, doch im letzten Jahr hat das Kammergericht Berlin entschieden, dass ein früheres Verbot der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nicht gültig sei. Demnach war der Handel mit Bitcoin und anderen Kryptowährungen nicht strafbar.

Sie möchten in Kryptowährungen investieren? Unsere Ratgeber erklären, wie es innerhalb von 15 Minuten geht:
» Bitcoin kaufen, Ripple kaufen, IOTA kaufen, Litecoin kaufen, Ethereum kaufen, Monero kaufen.

BaFin verbietet Automaten

Nun untersagt die BaFin der KKTUG den Betrieb ihrer Kryptowährungs-Automaten in Deutschland. Mit der Untersagung des Geschäftsbetriebs ist jedoch nicht gesagt, dass die KKTUG bislang gesetzeswidrig gehandelt habe. Die BaFin prüft nun lediglich, ob die in Deutschland gültigen Regeln zum Betrieb derartiger Geschäfte eingehalten wurden. Ist dafür eine Erlaubnis nötig, die nicht zuvor bei der BaFin eingeholt wurde, kann und wird der Betrieb daraufhin untersagt werden.

Das könnte Sie auch interessieren: JETZT NEU - Bitcoin & Co. über die finanzen.net App handeln - oder für Profis über die Börse Stuttgart Digital Exchange

Betreiber muss Betrieb einstellen

Laut der offiziellen Homepage betreibt KKTUG derzeit 24 Bitcoin-Automaten in ganz Deutschland. Doch laut einer offiziellen Mitteilung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wird der Betrieb der Kryptowährungs-Automaten nun eingestellt. In der Mitteilung heißt es: "Herr Gramowski betreibt als Geschäftsführer der KKTUG die Seite www.shitcoins.club und stellt im gesamten Bundesgebiet Automaten auf, an denen Kryptowährungen gegen Geld erworben oder veräußert werden können. Darüber hinaus bietet das Unternehmen sogenannte "face to face"-Transaktionen mit der Möglichkeit des Erwerbs von Kryptowährungen. Damit betreibt Herr Gramowski als Mitglied des Organs der KKTUG gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 1 Nr. 4 lit.c Kreditwesengesetz (KWG), ohne über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen. Er handelt daher unerlaubt."

Isabell Tonnius / Redaktion finanzen.net

Bildquellen: Wit Olszewski / Shutterstock.com, wael alreweie / Shutterstock.com