Behörde schreitet ein

BaFin-Verbot: Rückschlag für Bitcoin-Automaten in Deutschland

12.03.20 19:57 Uhr

BaFin-Verbot: Rückschlag für Bitcoin-Automaten in Deutschland | finanzen.net

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht geht gegen den Betreiber der Kryptowährungs-Automaten in Deutschland vor.

Werte in diesem Artikel
Devisen

59.062,1705 CHF 387,8302 CHF 0,66%

64.383,8187 EUR 376,2794 EUR 0,59%

55.499,2772 GBP 283,4425 GBP 0,51%

11.914.552,2182 JPY 131.219,0970 JPY 1,11%

76.146,4682 USD 514,3476 USD 0,68%

1.752,9168 CHF 25,8385 CHF 1,50%

1.910,8589 EUR 26,7981 EUR 1,42%

1.647,1730 GBP 21,8958 GBP 1,35%

353.614,1400 JPY 6.771,9201 JPY 1,95%

2.259,9647 USD 33,7345 USD 1,52%

46,9019 CHF 0,9412 CHF 2,05%

51,1279 EUR 0,9895 EUR 1,97%

44,0726 GBP 0,8209 GBP 1,90%

9.461,4793 JPY 231,3618 JPY 2,51%

60,4688 USD 1,2246 USD 2,07%

9,6772 USD 0,1500 USD 1,57%

0,3887 GBP -0,0021 GBP -0,53%

0,0001 GBP -0,0000 GBP -0,18%

0,0000 BTC -0,0000 BTC -0,64%

0,0006 ETH -0,0000 ETH -1,47%

0,0213 LTC -0,0004 LTC -2,01%

0,0000 BTC -0,0000 BTC -0,56%

0,0005 ETH -0,0000 ETH -1,40%

0,0196 LTC -0,0004 LTC -1,94%

• Zuständigkeit zunächst unklar
• BaFin verbietet Kryptowährungs-Automaten
• Betreiber der Automaten muss Betrieb einstellen

Früheres Verbot ungültig

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) untersagte bereits am 26. Februar den Betrieb der Krpytowährungs-Automaten in Deutschland. Die Automaten stehen in der Regel in Wettbüros oder Spätverkäufen und ermöglichten Kunden dort Kryptowährungen zu kaufen oder zu verkaufen. Zunächst war unklar, in wessen Zuständigkeit dieser Handel fällt, doch im letzten Jahr hat das Kammergericht Berlin entschieden, dass ein früheres Verbot der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nicht gültig sei. Demnach war der Handel mit Bitcoin und anderen Kryptowährungen nicht strafbar.

Sie möchten in Kryptowährungen investieren? Unsere Ratgeber erklären, wie es innerhalb von 15 Minuten geht:
» Bitcoin kaufen, Ripple kaufen, IOTA kaufen, Litecoin kaufen, Ethereum kaufen, Monero kaufen.

BaFin verbietet Automaten

Nun untersagt die BaFin der KKTUG den Betrieb ihrer Kryptowährungs-Automaten in Deutschland. Mit der Untersagung des Geschäftsbetriebs ist jedoch nicht gesagt, dass die KKTUG bislang gesetzeswidrig gehandelt habe. Die BaFin prüft nun lediglich, ob die in Deutschland gültigen Regeln zum Betrieb derartiger Geschäfte eingehalten wurden. Ist dafür eine Erlaubnis nötig, die nicht zuvor bei der BaFin eingeholt wurde, kann und wird der Betrieb daraufhin untersagt werden.

Das könnte Sie auch interessieren: JETZT NEU - Bitcoin & Co. über die finanzen.net App handeln - oder für Profis über die Börse Stuttgart Digital Exchange

Betreiber muss Betrieb einstellen

Laut der offiziellen Homepage betreibt KKTUG derzeit 24 Bitcoin-Automaten in ganz Deutschland. Doch laut einer offiziellen Mitteilung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wird der Betrieb der Kryptowährungs-Automaten nun eingestellt. In der Mitteilung heißt es: "Herr Gramowski betreibt als Geschäftsführer der KKTUG die Seite www.shitcoins.club und stellt im gesamten Bundesgebiet Automaten auf, an denen Kryptowährungen gegen Geld erworben oder veräußert werden können. Darüber hinaus bietet das Unternehmen sogenannte "face to face"-Transaktionen mit der Möglichkeit des Erwerbs von Kryptowährungen. Damit betreibt Herr Gramowski als Mitglied des Organs der KKTUG gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 1 Nr. 4 lit.c Kreditwesengesetz (KWG), ohne über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen. Er handelt daher unerlaubt."

Isabell Tonnius / Redaktion finanzen.net

Bildquellen: Wit Olszewski / Shutterstock.com, wael alreweie / Shutterstock.com