Geldwäscheprävention

So will die Bundesregierung für Sicherheit beim Kryptohandel sorgen

10.06.21 06:12 Uhr

So will die Bundesregierung für Sicherheit beim Kryptohandel sorgen | finanzen.net

Kryptowährungen zogen während der letzten paar Jahre immer mehr Aufmerksamkeit auf sich - aber gerade Sicherheitsbedenken riefen die Behörden auf den Plan. In Deutschland werden deshalb sogenannte Krypto-Assets gesetzlich reguliert.

Werte in diesem Artikel
Devisen

90.461,1276 CHF -706,4397 CHF -0,77%

96.796,9839 EUR -663,8208 EUR -0,68%

84.553,1730 GBP -541,9300 GBP -0,64%

16.822.364,1272 JPY -167.170,4956 JPY -0,98%

113.712,9175 USD -618,1174 USD -0,54%

3.324,1272 CHF -39,3723 CHF -1,17%

3.556,9476 EUR -38,7321 EUR -1,08%

3.107,0307 GBP -32,4337 GBP -1,03%

618.162,5194 JPY -8.642,5312 JPY -1,38%

4.178,5485 USD -39,5347 USD -0,94%

2,2877 CHF -0,0111 CHF -0,48%

2,4479 EUR -0,0095 EUR -0,39%

2,1383 GBP -0,0074 GBP -0,34%

425,4214 JPY -2,9612 JPY -0,69%

2,8757 USD -0,0071 USD -0,25%

84,1884 CHF -0,9952 CHF -1,17%

90,0849 EUR -0,9789 EUR -1,07%

78,6901 GBP -0,8196 GBP -1,03%

15.655,8718 JPY -218,5240 JPY -1,38%

105,8279 USD -0,9988 USD -0,94%

0,0000 BTC 0,0000 BTC 0,77%

0,0003 ETH 0,0000 ETH 1,18%

0,0119 LTC 0,0001 LTC 1,18%

0,4371 XRP 0,0021 XRP 0,48%

• Gesetz reguliert Kryptowelt
• BaFin beaufsichtigt Kryptoverwahrstellen
• Genehmigung für Anbieter digitaler Assets nötig

Mit dem 1. Januar 2020 trat ein Gesetz zur Verwahrung von sogenannten Krypto-Assets in Kraft. Ziel dieser Neuerung war es, die rechtliche Sicherheit von Finanzdienstleistern zu verbessern. Bieten diese ihren Kunden Kryptowährungen wie Bitcoin, Litecoin & Co. an, so müssen sie seither dafür eine Lizenz bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beantragen.

Sie möchten in Kryptowährungen investieren? Unsere Ratgeber erklären, wie es innerhalb von 15 Minuten geht:
» Bitcoin kaufen, Ripple kaufen, IOTA kaufen, Litecoin kaufen, Ethereum kaufen, Monero kaufen.

BaFin: Regelung zum Kryptoverwahrgeschäft

Im "Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur vierten EU-Geldwäscherichtlinie" nahm die Bundesregierung Geschäfte zur Verwahrung von Kryptowährungen in das Kreditwesengesetz (KWG) auf. Diese Neuregelung gilt für solche Firmen, welche digitale Währungen verwahren, halten, speichern oder für andere übertragen. "Unternehmen, die diese Dienstleistungen erbringen wollen, benötigen mit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 01.01.2020 eine Erlaubnis der BaFin", bekräftigte die Anstalt in der offiziellen Mitteilung. Konzernen, die bereits entsprechend tätig waren, wurde eine Übergangsbestimmung eingeräumt, um sich eine Lizenz für die nun "erlaubnispflichtigen Geschäfte" einzuholen. Damit griff die Bundesregierung mehr oder weniger direkt in den Kryptohandel ein und nahm eine bislang nicht-regulierte, unsichere Branche regulatorisch in Angriff.

Kryptowerte definiert

Außerdem hat sich die Regierung auf eine Definition des Begriffes "Kryptowerte" geeinigt. Wie in dem angepassten Kreditwesengesetz aufgeführt, handelt es sich nun offiziell um "digitale Darstellungen eines Wertes, der von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert wurde oder garantiert wird und nicht den gesetzlichen Status einer Währung oder von Geld besitzt". Dementsprechend sind nicht nur Kryptowährungen miteinbezogen, es werden auch explizit Token und Coins miteingeschlossen, die als "Krypto-Assets" gelten.

Neues Geldwäschegesetz soll Kryptos sicherer machen

Die Verwahrung von digitalen Währungen wie Bitcoin, Ripple, Ethereum und Co. sollte nicht nur einfacher, sondern auch rechtssicherer werden. Mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes bzw. der Aufnahme von digitalen Assets in das Kreditwesengesetz erhielten hohe regulatorische Standards Einzug in die Kryptowelt. Da diese Entwicklung eine Weile auf sich warten ließ, wagten zuvor nur wenige institutionelle Investoren den Schritt in diese Branche. Dass Kunden irgendwann über die Hausbank Kryptowährungen kaufen, halten und dort verwahren können, scheint nun keine reine Zukunftsmusik mehr zu sein. Aber auch jetzt schon können Verbraucher profitieren, da sie einen Anbieter wählen können, der der Aufsicht der BaFin und so gewissen Regularien unterliegt.

Ziel war es unter anderem, die G20-Vereinbarung zur Geldwäscheprävention zu erfüllen und damit gegen Terrorismusfinanzierung und organisierte Kriminalität aufzufahren. Doch die Bundesregierung ging mit ihrer Neuerung letztlich einen Schritt weiter, als von der EU-Richtlinie bestimmt.

Redaktion finanzen.net

Bildquellen: Carlos Amarillo / Shutterstock.com, Wit Olszewski / Shutterstock.com