E.ON und RWE: Viel Dampf um beinahe nichts

Die Energiekonzerne E.ON und RWE müssen teils für die spontane Energiewende entschädigt werden. Ob und wann Geld fließt, hängt von einem noch zu schaffenden Gesetz ab. Was das für Aktionäre bedeutet.
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von Birgit Haas, Euro am Sonntag
Die Energiewende wird jetzt nicht zurückgedreht, aber die Kraftwerksbetreiber haben vor dem Bundesverfassungsgericht einen Teilerfolg erringen können. Zwar gibt es am Atomausstieg von 2011 nach dem Reaktorunglück im japanischen Fukushima nichts zu bemängeln. Allerdings haben die Energieversorger E.ON, RWE und Vattenfall Anspruch auf Entschädigungen, urteilte das oberste deutsche Gericht am Dienstag nach einem fünfjährigen Prozess. Daraufhin machten die Aktienkurse einen Sprung: Die E.ON-Papiere schossen am Dienstag fünf Prozent in die Höhe, RWE lag mit immerhin 1,5 Prozent im Plus. Besonders bei RWE verpuffte die Erholung aber schnell und der Kurs rutschte sogar unter das Niveau von vor dem Urteil.
Denn noch ist unklar, was der Richterspruch den Energieversorgern bringen wird. Das Urteil dürfte zu keiner raschen und klaren Lösung führen, meint Citigroup-Analyst Michel Debs. Die Bundesregierung muss bis Ende Juni 2018 die Modalitäten des Ausgleichs regeln. Dann erst können die Verhandlungen beginnen. Den deutschen Atomkonzernen steht ein langer Prozess in ihrem Bemühen um Entschädigung bevor, so Debs.
Hinzu kommt: Der Schadenersatz muss laut dem 129 Seiten umfassenden Beschluss nicht unbedingt in einer Zahlung bestehen. Denkbar sind demnach auch Alternativen wie Laufzeitverlängerungen. Keinesfalls jedoch bekommen E.ON, RWE und Vattenfall die ursprünglich mit dem Argument der Enteignung geforderten 19 Milliarden Euro.
Selbst bei RWE erwartet man keine Milliardensummen. Die Analysten von Goldman Sachs schätzen, dass RWE bis zu 400 Millionen und E.ON bis zu 700 Millionen Euro erhalten könnten - oder eine angemessene Alternative.
Das oberste deutsche Gericht begründete den geringen Ausgleich damit, dass der Atomausstieg entgegen der Argumentation der Konzerne ihnen lediglich eine "weitgehend zumutbare" Beschränkung ihres Eigentums aufbürden würde. Auch die von der Bundesregierung auferlegten fixen Abschalttermine für Kraftwerke - 2022 sollen nach dem damaligen Beschluss der schwarz-gelben Koalition alle vom Netz sein - billigte das Gericht grundsätzlich.
Investitionen ersetzen
Allerdings sind Investitionen zu entschädigen, die nach der Verlängerung der Laufzeiten 2010, also ein Jahr vor dem Ausstieg, in dem Vertrauen getätigt wurden, dass dieser Beschluss Bestand hat. E.ON hat in diesem Zeitraum "Hunderte Millionen Euro" in einen längeren Betrieb der Kernkraftwerke investiert.Zudem sollen RWE und Vattenfall einen Ausgleich für 2002 vereinbarte, aber ungenutzt verfallene Stromproduktionen der Reaktoren in Mülheim-Kärlich und Krümmel erhalten. In beiden Fällen muss der Gesetzgeber Ausgleichsregelungen schaffen. Wie die Verhandlungen dazu laufen, hängt entscheidend vom Verhalten der Energieversorger ab.
Neben diesem Verfahren strengen die Konzerne zahlreiche weitere an - die Atomkommission könnte nun deren Beilegung fordern. Der nicht börsennotierte Konzern Vattenfall etwa fordert vor dem Weltschiedsgericht in den USA 4,7 Milliarden Euro von Deutschland. Zwar konnte sich das schwedische Unternehmen ausnahmsweise an der Klage vor dem deutschen Bundesverfassungsgericht beteiligen. Vattenfall erklärte jedoch bereits, die Klage fortsetzen zu wollen.
Parallel dazu laufen in Berlin Verhandlungen darüber, wer für die gewaltigen Kosten des Rückbaus der Meiler und der Endlagerung aufkommt. Die enormen rechtlichen Risiken und die massiven Restrukturierungen der Konzerne seit der Energiewende bleiben - und sie dürften die Aktien auf Jahre hinaus mit hoher Schwankungsanfälligkeit ausstatten.
Investor-Info
E.ON
Hohe Risiken
E.ON hat im September Gas- und Kohlekraftwerke ausgelagert und die Tochter Uniper mit einem Spin-off an die Börse gebracht. Ursprünglich sollten so auch die Kernkraftwerke abgespalten werden. Doch die von der Bundesregierung beschlossene unbegrenzte Haftung für die Atom-Altlasten bremste den Plan aus, E.ON komplett auf erneuerbare Energien umzustellen. Die Rechtsrisiken sind deshalb hoch. Die aus dem aktuellen Urteil zu erwartenden Entschädigungen sind vergleichsweise niedrig. Eine Halteposition.
RWE
Unter Druck
Die deutsche Nummer 2 hat es anders als der Marktführer E.ON gemacht und das Ökostrom-
Geschäft in die Tochter Innogy ausgelagert. Da neben den anderen "schmutzigen" Energien Gas und Kohle auch Atom beim Mutterkonzern verblieb, ist der Ausgang der Entsorgungsverhandlungen für die Aktie ebenfalls ein Risiko. Die nun erwartete Entschädigung kann das voraussichtlich nicht kompensieren. RWE hält einstweilen die Mehrheit an Innogy, die positive Kursentwicklung der Tochter kommt RWE zugute. Halten.Ausgewählte Hebelprodukte auf E.ON
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Der Hebel muss zwischen 2 und 20 liegen
Name | Hebel | KO | Emittent |
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Bildquellen: RWE, RelaxFoto/Istockphoto
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08:51 | EON SE Outperform | Bernstein Research | |
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15.05.2025 | EON SE Buy | Goldman Sachs Group Inc. | |
14.05.2025 | EON SE Halten | DZ BANK | |
14.05.2025 | EON SE Outperform | Bernstein Research |
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15.05.2025 | EON SE Buy | Goldman Sachs Group Inc. | |
14.05.2025 | EON SE Outperform | Bernstein Research | |
14.05.2025 | EON SE Buy | Deutsche Bank AG | |
14.05.2025 | EON SE Overweight | JP Morgan Chase & Co. |
Datum | Rating | Analyst | |
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15.05.2025 | EON SE Sector Perform | RBC Capital Markets | |
14.05.2025 | EON SE Halten | DZ BANK | |
14.05.2025 | EON SE Neutral | UBS AG | |
14.05.2025 | EON SE Hold | Jefferies & Company Inc. | |
14.05.2025 | EON SE Sector Perform | RBC Capital Markets |
Datum | Rating | Analyst | |
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11.06.2024 | EON SE Sell | Goldman Sachs Group Inc. | |
11.12.2023 | EON SE Underweight | Morgan Stanley | |
09.01.2023 | EON SE Underweight | Morgan Stanley | |
20.09.2021 | EON SE Underweight | Morgan Stanley | |
11.05.2021 | EON SE Underweight | Morgan Stanley |
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