Meta-Aktie nimmt ab: Etappensieg für WhatsApp vor EuGH

Im Streit um ein Bußgeld von 225 Millionen Euro wegen Datenschutz-Verstößen hat WhatsApp vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) einen Etappensieg errungen.
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Der Messenger-Betreiber aus Kalifornien dürfe gegen einen Beschluss des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) klagen, entschieden die Richterinnen und Richter in Luxemburg. Sie hoben eine Entscheidung des EU-Gerichts in der Vorinstanz, das die Klage nicht zugelassen hatte, auf. Nun muss das EU-Gericht den Fall inhaltlich prüfen. Ob WhatsApp die Buße zahlen muss, ist damit noch nicht geklärt.
Der Beschluss des EDSA war die Grundlage für eine Millionenstrafe gegen WhatsApp aus dem Jahr 2021 wegen Verstößen gegen die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Dem Unternehmen wurde mangelnde Transparenz vorgeworfen. Verhängt wurde die damalige Rekordstrafe von der Datenschutzkommission (DPC) in Irland, wo WhatsApp seinen Sitz für Europa hat. Die irischen Datenschützer mussten sich dabei an den EDSA-Beschluss halten, der unter anderem die Höhe der Geldbuße festlegte.
WhatsApp ergänzte daraufhin seine Nutzungsregeln mit weiteren Informationen, klagte aber sowohl gegen die DPC-Entscheidung vor den Gerichten in Irland als auch gegen die Grundlage, den EDSA-Beschluss, vor dem EU-Gericht. Letzteres war der Ansicht, WhatsApp könne nur den finalen Beschluss der irischen Aufsichtsbehörde vor einem nationalen Gericht anfechten.
Das höchste Gericht in der EU entschied nun: WhatsApp darf auch den Beschluss des EDSA direkt angreifen. Das Unternehmen sei davon unmittelbar betroffen gewesen, so der EuGH. Die irische Behörde habe das Ergebnis nicht abändern können. Laut der irischen Datenschutzkommission pausieren die Verfahren in Irland, bis die Entscheidungen der europäischen Gerichte vorliegen.
Die an der NASDAQ gelistete Meta-Aktie verliert zeitweise minimale 0,83 Prozent auf 671,59 Dollar.
/vni/DP/mis
LUXEMBURG (dpa-AFX)
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