Neuer Gesetzentwurf

Klare Position für Kryptomarkt: Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren kommt

19.08.20 22:18 Uhr

Klare Position für Kryptomarkt: Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren kommt | finanzen.net

Mit einem neuen Gesetzentwurf will das Justizministerium das deutsche Recht für elektronische Wertpapiere öffnen. Als erster Schritt soll ein dezentral verwaltetes Register für Kryptowertpapiere angelegt werden.

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• Gesetzentwurf soll Stellung von Kryptowertpapieren stärken
• Zentrales und dezentrales Register geplant
• Lob von Blockchain Bundesverband

Gesetzentwurf veröffentlicht

Seit dem 1. Januar 2020 zählt in Deutschland das Kryptoverwahrgeschäft zu den Finanzdienstleistungen im Kreditwesengesetz. Unternehmen, die digitale Anlagegüter anbieten wollen, benötigen dafür eine Erlaubnis der Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Als Folge dessen erwirkte die Behörde im März die Einstellung von 24 Bitcoin-Automaten, die ohne entsprechende Lizenz betrieben wurden. Nun hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am 10. August einen Entwurf für das "Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren", kurz eWpG, veröffentlicht. Mit dem Gesetzentwurf hat sich die Behörde zum Ziel gesetzt, das deutsche Wertpapierrecht und das dazugehörige Aufsichtsrecht in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Finanzen zu modernisieren. So will sich das Ministerium an neue Technologien anpassen und Deutschland als Wirtschaftsstandort stabilisieren. Zusätzlich erhofft man sich beim Handel mit Wertpapieren eine höhere Transparenz, einen faireren Markt und einen besseren Schutz von Investoren.

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Ersatz für Papierurkunde

Derzeit sieht die Gesetzeslage vor, dass Wertpapiere bei der Unternehmensfinanzierung in einer Papierurkunde festgeschrieben werden müssen. "Um die Verkehrsfähigkeit von Wertpapieren und den rechtssicheren Erwerb gleichwohl zu gewährleisten, bedarf es eines geeigneten Ersatzes der Papierurkunde, z.B. durch Eintragung in ein Register auf Basis der Blockchain-Technologie", so das Ministerium in einer Erklärung. In anderen Staaten sei es bereits möglich, Wertpapiere elektronisch auszugeben. Auch seien entsprechende Regelungen mithilfe der Blockchain-Technologie umgesetzt worden. Anhand des neuen Gesetzes soll sich das deutsche Recht nun ebenfalls für elektronische Wertpapiere öffnen.

Zwei Arten von Registern geplant

Als erste Maßnahme plant das Ministerium, die elektronische Ausgabe von Schuldverschreibungen zu ermöglichen. Diese sollen in einem dezentralen Register vermerkt werden, welches beispielsweise mittels der Blockchain-Technologie verwaltet werden könnte. Die Einträge sollen dem Kryptowertpapierregister hinzugefügt und zeitlich protokolliert werden. Eine nachträgliche Veränderung soll so nicht mehr möglich sein, sodass das Register vor Manipulation geschützt wird. Weiterhin soll das eWpG Klarheit bei den Zuständigkeiten schaffen: Zukünftig wird die BaFin die Führung des dezentralen Registers überwachen.

Zusätzlich wird im Gesetzentwurf ein elektronisches Wertpapierregister genannt, das durch einen zentralen Verwalter überwacht werden könnte. Sobald ein elektronisches Wertpapier in dieses Register eingetragen wird, soll es beim Zentralverwahrer erfasst werden.

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Blockchain Bundesverband spricht von "historischem Schritt"

Der Blockchain Bundesverband, der über sechzig Mitglieder zählt, darunter führende Blockchain-Experten aus Deutschland, begrüßte den Gesetzentwurf des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und bezeichnete ihn als "historischen Schritt". In einer Stellungnahme vom 10. August erklärte der gemeinnützige Verein, dass das Ministerium im Entwurf einige seiner Empfehlungen umgesetzt habe. So sei es noch keiner anderen Regierung gelungen, ein entsprechendes Gesetz in diesem Maßstab anzugehen. Im Rahmen des Kryptowertpapierregisters sei die Blockchain-Technologie außerdem erstmals im deutschen Recht definiert worden. Von großer Bedeutung sei es aber auch, dass das Sachenrecht im Zusammenhang mit Kryptowerten genannt wurde, wodurch digitale Anlagegüter als Sache im Sinne des Gesetzes zu behandeln seien.

Redaktion finanzen.net

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