Bayer-Aktie fester: Gericht genehmigt Glyphosat-Deal mit Klägern vorerst

Der Agrarchemiekonzern Bayer kommt seinem Vorhaben ein Stück näher, die milliardenschweren Rechtsrisiken wegen Glyphosat-Klagen in den USA in den Griff zu bekommen.
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Nachdem die Leverkusener Mitte Februar einen Sammelvergleich mit der Klägerseite bekanntgegeben hatten, vermeldeten sie nun die vorläufige Genehmigung durch das zuständige Gericht in St. Louis im Bundesstaat Missouri.
Der Mitte Februar bekanntgegebene und bei Gericht eingereichte Deal umfasst Zahlungen von maximal 7,25 Milliarden US-Dollar (aktuell 6,23 Milliarden Euro) über bis zu 21 Jahre. Seine Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten musste Bayer deswegen um vier Milliarden auf 11,8 Milliarden Euro erhöhen. Mit dem Sammelvergleich sollen sowohl anhängige als auch mögliche künftige Klagen beigelegt werden, bei denen eine Krebserkrankung geltend gemacht wird (Non-Hodgkin-Lymphom/NHL).
"Das ist der erste wichtige Schritt für die Umsetzung des Sammelvergleichs", teilte Bayer nach der vorläufigen Entscheidung des Gerichts mit. "Wir sind überzeugt, dass der langfristige und solide finanzierte Vergleichsvorschlag, der von führenden Klägerkanzleien unterstützt wird, durch das Gericht endgültig genehmigt werden sollte."
Konzernchef Bill Anderson hatte am Vormittag die Jahreszahlen des Herstellers von Unkrautvernichtern und Saatgut für das Jahr 2025 vorgestellt und sich dabei zuversichtlich gezeigt, dass das grüne Licht aus St. Louis bald kommen würde. Schon wenige Stunden später war es so weit.
Nur ein Schritt von mehreren
Das grüne Licht ist allerdings nur ein Schritt hin zur finalen Genehmigung. Nach Angaben von Bayer informieren die Klägeranwälte nun ihre Mandanten. Denen wird eine Frist bis Anfang Juni eingeräumt, um den Vergleich abzulehnen oder Einwände bei Gericht einzubringen. Nach dieser Frist gibt es noch eine Anhörung von dem Gericht, danach steht die finale Genehmigung an. Gegen diese können allerdings wieder Rechtsmittel eingelegt werden.
In den USA führten Zehntausende Kläger Krebserkrankungen auf Glyphosat zurück. Während eine zur Weltgesundheitsorganisation gehörende Einrichtung den Wirkstoff, der in dem Unkrautvernichter Roundup enthalten ist, 2015 als "wahrscheinlich krebserregend beim Menschen" eingestuft hatte, waren zahlreiche andere Einrichtungen von der WHO und von diversen Ländern anderer Meinung. Bayer betont stets, dass die Anwendung von Glyphosat sicher sei. Außerdem hoffen die Leverkusener auf ein positives Grundsatzurteil des obersten US-Gerichts. Das soll ebenfalls helfen, die Klagewelle zu beenden - dieses Urteil wird im Juni erwartet.
Bayer-Aktie im Fokus
Die Bayer-Aktie zeigt sich am Donnerstag im XETRA-Handel zeitweise 2,53 Prozent höher bei 38,35 Euro. Seitdem sie im Februar wegen eines angestrebten milliardenschweren Sammelvergleichs fast die 50-Euro-Marke erreicht hatten, befindet sich der Kurs auf einer stetigen Talfahrt, notiert nun für den bisherigen Jahresverlauf aber immerhin wieder im Plus.
Die Aufwendungen für Rechtsstreitigkeiten brockten dem Chemie- und Pharmakonzern 2025, wenig überraschend, einen Milliardenverlust ein. Mit Blick auf das Tagesgeschäft rechnet Bayer 2026 mit einem operativen Ergebnis in der Spanne von 9,1 bis 9,6 Milliarden Euro, während die Analysten im Schnitt bisher etwas mehr erwartet hatten. Richard Vosser von JPMorgan und Charles Pitman-King von Barclays sehen daher Korrekturbedarf an den mittleren Analystenerwartungen im Größenbereich von bis zu drei Prozent. Ein großer Teil davon sei aber auf Währungseffekte zurückzuführen, erklärte Vosser.
Seit November hatte Bayer den Anlegern zunächst mit Studiendaten zum Blutgerinnungshemmer Asundexian Wachstumshoffnungen gemacht, die eine Kursrally ausgelöst hatten. Zudem setzten Anleger dann im neuen Jahr auf Fortschritte bei den US-Glyphosat-Rechtsstreitigkeiten, nachdem das höchste US-Gericht, der US Supreme Court, einen Fall zur Verhandlung angenommen hatte. Bayer hofft hier auf ein positives Grundsatzurteil, dass bereits im Juni gefällt werden könnte.
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ST. LOUIS/LEVERKUSEN (dpa-AFX)
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