Krypto-Regulierung

MiCAR: Diese EU-Regeln gelten seit diesem Monat für Krypto-Assets

27.07.24 23:47 Uhr

Markets in Crypto-Assets Regulation: So sieht der europäische Regulierungsrahmen für Kryptowährungen aus | finanzen.net

Seit kurzem gelten in der Europäischen Union die ersten einheitlichen Regeln für Märkte für Kryptowerte. An diese Regeln müssen sich Kryptowährungs-Anbieter nun halten.

Werte in diesem Artikel
Devisen

0,8018 CHF 0,0029 CHF 0,37%

0,8599 EUR 0,0016 EUR 0,19%

0,7464 GBP 0,0010 GBP 0,14%

152,6301 JPY 0,5661 JPY 0,37%

1,0003 USD -0,0001 USD -0,01%

106.084,7876 EUR 1.820,9204 EUR 1,75%

123.403,6222 USD 1.874,8983 USD 1,54%

3.893,9574 EUR 73,4199 EUR 1,92%

4.529,6641 USD 76,4909 USD 1,72%

2,4913 EUR 0,0394 EUR 1,61%

2,8980 USD 0,0401 USD 1,40%

0,0065 EUR -0,0001 EUR -1,22%

0,0076 USD -0,0001 USD -1,42%

1,2472 USDT -0,0046 USDT -0,37%

0,0000 BTC -0,0000 BTC -1,71%

0,0003 ETH -0,0000 ETH -1,88%

1,1629 USDT -0,0022 USDT -0,19%

0,4014 XRP -0,0064 XRP -1,58%

1,3398 USDT -0,0019 USDT -0,14%

0,0066 USDT -0,0000 USDT -0,37%

0,0000 BTC -0,0000 BTC -1,54%

0,0002 ETH -0,0000 ETH -1,69%

0,9997 USDT 0,0001 USDT 0,01%

0,3451 XRP -0,0048 XRP -1,38%

• "Markets in Crypto-Assets Regulation" bringt einheitliche Krypto-Regeln in die EU
• Regelungen zu vermögenswertreferenzierten Kryptowerten und E-Geld Token seit kurzem anwendbar
• Anleger- und Verbraucherschutz im Fokus

Am 20. April 2023 hat das Europäische Parlament die Verordnung "Markets in Crypto-Assets Regulation", kurz MiCAR, beschlossen. Der Rat der Europäischen Union stimmte der Verordnung über Märkte für Kryptowerte am 16. Mai 2023 zu. Am 9. Juni vergangenen Jahres wurde sie dann im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und trat am 29. Juni 2023 in Kraft.

Die MiCAR-Regelungen sind laut der Deutschen Bundesbank zu unterschiedlichen Zeitpunkten anwendbar. Während einzelne Artikel bereits seit dem 29. Juni 2023 galten, sind die Regelungen zu vermögenswertreferenzierten Kryptowerten und E-Geld Token rund um Bitcoin und Co. seit dem 30. Juni 2024 anwendbar. Regelungen bezüglich der Zulassung und laufenden Aufsicht über CASP in Titel V als auch alle weiteren Vorschriften, "die nicht unmittelbar nach Artikel 149 Absatz 4 MiCAR anwendbar sind", sind ab dem 30. Dezember 2024 anwendbar.

Das Ziel von MiCAR ist es laut BaFin "einen harmonisierten europäischen Regulierungsrahmen für Kryptowerte zu schaffen, der Innovationen fördert und die Nutzung des Potenzials von Kryptowerten unter Wahrung der Finanzstabilität und des Anlegerschutzes ermöglicht." Der Anleger- und Verbraucherschutz sollen gestärkt und die Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bekämpft werden.

Lizenzpflichten

Seit diesem Monat gelten nun in der EU Lizenzpflichten für Krypto-Unternehmen. Diese müssen sich bei der Finanzaufsicht eines europäischen Mitgliedstaats registrieren. Wird eine MiCA-Erlaubnis erteilt, so ist diese für den gesamten EU-Raum gültig. Um eine MiCAR-Lizenz zu erhalten, sind laut Deloitte folgende Voraussetzung nötig: "Sitz von mindestens einem Geschäftsleiter, bzw. einer juristischen Person, in der EU", "Beschreibung der Regelungen für die Unternehmensführung des antragstellenden Anbieters von Krypto-Dienstleistungen", "Nachweis über eine ordnungsgemäße und angemessene Geschäftsorganisation", "Interne Kontrollmechanismen", "Sichere IT-Systeme", "Hinreichendes Risikomanagement".

Whitepaper

Daneben sind Krypto-Unternehmen nun dazu verpflichtet, ein Whitepaper zu veröffentlichen. Das Whitepaper soll dem Anleger- und Verbraucherschutz dienen, indem es potenzielle Kunden aufklären soll. Für verschiedene Kryptowährungen seien laut Deloitte auch verschiedene Whitepaper zu erstellen. "Ein Kryptowerte-Whitepaper sollte allgemeine Informationen über den Emittenten, den Anbieter oder die Person, die die Zulassung des Kryptowerts zum Handel beantragt, das mit dem aufgebrachten Kapital durchzuführende Projekt, das öffentliche Angebot über Kryptowerte oder ihre Zulassung zum Handel, die mit den Kryptowerten verbundenen Rechte und Pflichten, die für diese Kryptowerte verwendete zugrunde liegende Technologie und die damit verbundenen Risiken enthalten.", heißt es in der Verordnung.

Stablecoins

Im Rahmen der Regelungen zu vermögenswertreferenzierten Kryptowerten und E-Geld Token regelt MiCAR seit kurzem nun auch die Emission von Stablecoins. Durch die Richtlinien sollen die "Risiken für Anleger minimiert und das Vertrauen in digitale Währungen gestärkt werden", berichtet digitaleweltmagazin.de. Die Vorgaben, bestimmte Standards einzuhalten, wie Whitepaper zu veröffentlichen, würden für eine bessere Qualität der Informationen sorgen und Verbraucher vor irreführenden Angeboten schützen. Die Beschränkung des Angebots auf zugelassene Institute gewährleiste zudem "eine professionelle und verlässliche Handhabung dieser Finanzinstrumente".

Bei den Stablecoins gebe es jedoch noch Unklarheit bei der Lizenzierung von Tether, berichtet BTC-ECHO. Im Genehmigungsverfahren scheine es "zwischen dem Unternehmen und den Regulatoren zu stocken", was für Unsicherheit auf Seite der Anleger als auch der Krypto-Börsen sorge. Laut BTC-ECHO hatten die Handelsplattformen Uphold und OKX angekündigt, den Handel mit dem Stablecoin für Nutzer in der EU aussetzen zu wollen. Auch die Kryptobörse Binance habe erklärt, dass es zu Einschränkungen kommen werde: Der Stablecoin könne nicht mehr erworben werden, der Verkauf oder Umtausch sei aber weiterhin möglich.

Redaktion finanzen.net

Bildquellen: Wit Olszewski / Shutterstock.com, r.classen / Shutterstock.com