Gerichtsurteil

Meta Platforms-Aktie im Minus: Klage gegen WhatsApp wegen Datenübermittlung an Facebook

13.03.26 20:39 Uhr

NASDAQ-Titel Meta Platforms-Aktie tiefer: Klage gegen WhatsApp - Weitergabe von Daten an Facebook laut Urteil unzulässig | finanzen.net

Ein Berliner Gericht hat eine Übertragung personenbezogener Daten in Deutschland ansässiger Nutzer von WhatsApp an Facebook für rechtswidrig erklärt.

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Wie aus dem Urteil hervorgeht, soll es die Plattform unterlassen, diese Daten sowie die im WhatsApp-Account der Nutzer gespeicherten Daten von Menschen, die den Messenger selbst nicht nutzen, an Facebook weiterzugeben. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

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Der Dachverband hatte in dem Verfahren, das sich gegen eine Änderung der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie von 2016 richtete, auch eine Löschung bereits übermittelter Daten gefordert. Hier ging das Gericht allerdings nicht mit. Vielmehr verwies die Zivilkammer des Landgerichts Berlin II darauf, dass die Beklagte erklärt habe, "nie Daten an Facebook als Verantwortlichen weitergegeben zu haben".

Verbot aus Hamburg

Nachdem der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit am 23. September 2016 eine Anordnung erlassen hatte, die es Facebook untersagt, personenbezogene Daten deutscher WhatsApp-Nutzer zu erheben und zu speichern, habe man darauf verzichtet, in der Europäischen Union entsprechende Daten mit Facebook zu teilen, führte der Prozessbevollmächtigte des beklagten Unternehmens laut Urteil aus.

Anhaltspunkte dafür, dass WhatsApp die Daten sehr wohl übermittelt habe, seien von den Verbraucherschützern nicht genannt worden, begründete das Gericht seine Entscheidung. Die Nutzer wurden im August 2016 auf der Website und über eine Push-Nachricht auf eine Änderung der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie informiert und hierzu um Zustimmung gebeten.

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Verbraucherschützer sprechen von "fragwürdigen Methoden"

Ramona Pop, Vorständin des Bundesverbands, zeigt sich dennoch zufrieden mit dem Urteil. Sie sagt: "Das Gericht hat klargestellt: Eine Einwilligung zur Verknüpfung persönliche Daten darf nicht erschlichen werden." Meta und andere Plattformen versuchten bis heute, "ihre Marktmacht durch Übernahmen zu vergrößern und eine Einwilligung zur Verknüpfung persönlicher Daten mit aus Sicht des vzbv fragwürdigen Methoden zu erhalten".

Der Messengerdienst WhatsApp gehört seit 2014 zu Meta, das damals noch Facebook Inc. hieß. Zum Konzern gehört unter anderem auch die Plattform Instagram.

Das Verfahren hatte sich fast zehn Jahre lang hingezogen, weil erst geklärt werden musste, wer bei Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung überhaupt zur Klage berechtigt ist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Die Meta-Aktie verliert im NASDAQ-Handel zeitweise 3,99 Prozent auf 612,74 US-Dollar.

/abc/DP/zb

BERLIN (dpa-AFX)

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16.03.2026Meta Platforms (ex Facebook) BuyJefferies & Company Inc.
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29.01.2026Meta Platforms (ex Facebook) KaufenDZ BANK
29.01.2026Meta Platforms (ex Facebook) BuyGoldman Sachs Group Inc.
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02.02.2023Meta Platforms (ex Facebook) HaltenDZ BANK
27.10.2022Meta Platforms (ex Facebook) NeutralJP Morgan Chase & Co.
28.07.2022Meta Platforms (ex Facebook) NeutralJP Morgan Chase & Co.
21.07.2022Meta Platforms (ex Facebook) NeutralJP Morgan Chase & Co.
29.06.2022Meta Platforms (ex Facebook) NeutralJP Morgan Chase & Co.
DatumRatingAnalyst
12.05.2022Meta Platforms (ex Facebook) HoldHSBC
05.12.2019Facebook ReduceHSBC
31.01.2019Facebook SellPivotal Research Group
31.10.2018Facebook SellPivotal Research Group
12.10.2018Facebook SellPivotal Research Group

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