BGH-Urteil: Eltern dürfen Facebook-Konto der toten Tochter einsehen

Facebook muss den Eltern eines toten Mädchens als Erben Zugang zu dem seit fünfeinhalb Jahren gesperrten Nutzerkonto der Tochter gewähren.
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Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in letzter Instanz entschieden. Die Richter hoben am Donnerstag ein Urteil des Berliner Kammergerichts auf, das die Sperre unter Verweis auf das Fernmeldegeheimnis bestätigt hatte. Die Eltern erhoffen sich von den privaten Inhalten der Facebook-Seite Aufschluss über die Todesumstände der 15-Jährigen.
KARLSRUHE (dpa-AFX)
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