Ende schon 2026?

Aktien von BMW, VW, Porsche & Co. im Blick: Kfz-Steuerbefreiung für neue E-Autos steht zur Diskussion

28.09.25 15:42 Uhr

Hammer-Nachricht für E-Autos: Ist das das Ende der Kauf-Anreize? Aktien von BMW, VW & Co. vor Abgaben? | finanzen.net

Ein Anreiz zum Kauf eines neuen Elektroautos steht ab dem kommenden Jahr auf der Kippe: Die Befreiung von der Kfz-Steuer. Das wiederum könnte sich auf den Absatz der Autoriesen wie BMW, VW & Co. auswirken.

Von Jahresbeginn an neu zugelassene E-Autos könnten nicht mehr von dieser Entlastung profitieren. In der Bundesregierung gibt es noch keine Entscheidung über eine Verlängerung.

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Die Präsidentin des Verbands der Automobilindustrie (VDA), Hildegard Müller, sagte, die Koalition müsse schnellstmöglich die Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis 2035 sicherstellen, wie im Koalitionsvertrag zugesagt. "Die Steuerbefreiung hat sich als wirksamer Kaufanreiz für Elektrofahrzeuge bewährt, würde jedoch für Neuzulassungen ab 1.1.2026 nicht mehr greifen - mit erheblichen Folgen für den weiteren Hochlauf der E-Mobilität bei Pkw und Nutzfahrzeugen."

Unklarheit für E-Auto-Kunden

Ein Sprecher von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) sagte, die Verlängerung der befristeten Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis 2035 sei im Koalitionsvertrag vereinbart. "Die Umsetzung wird aktuell geprüft." Bei dem von der Bundesregierung angekündigten "Autodialog" sollten weitere Maßnahmen zur Stärkung der Automobilindustrie beraten werden. Klingbeil hatte im Bundestag konkrete Entscheidungen angekündigt.

Der Autogipfel soll laut Regierungskreisen am 9. Oktober stattfinden. Teilnehmen sollen demnach mehrere Minister, die Ministerpräsidenten der Bundesländer mit Autoindustrie, die großen Produzenten und Zulieferer sowie Vertreter der Arbeitnehmerseite.

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Eine Sprecherin des Bundesverkehrsministeriums sagte, das Ressort halte grundsätzlich eine Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung für notwendig, weil damit ein Anreiz für private Käufer geschaffen werde. Federführend sei aber das Bundesfinanzministerium.

Das bedeutet, potenzielle E-Auto-Kunden haben aktuell keine Klarheit, wie es weitergeht - also ob ein ab 2026 neu zugelassenes E-Auto von der Kfz-Steuer befreit ist und ob dies dann bis 2035 gilt.

Geltende Regelung

Werden reine E-Autos bis zum 31. Dezember 2025 zugelassen, müssen sie ab der Erstzulassung keine Kfz-Steuern zahlen - befristet ist dies bis zum 31. Dezember 2030. Die Regelung gibt es laut ADAC seit Mai 2011. Halter reiner E-Autos müssen ab Erstzulassung bis zu zehn Jahre lang keine Kfz-Steuern zahlen - da diese Steuerbefreiung bis zum 31. Dezember 2030 befristet ist, können Käufer von E-Autos den kompletten 10-Jahres-Zeitraum mittlerweile aber nicht mehr ausnutzen. Wechselt das E-Auto die Halterin oder den Halter, so wird laut ADAC die Steuerbefreiung weitergegeben.

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CDU, CSU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, mit verschiedenen Maßnahme die E-Mobilität zu fördern - dazu zählt auch, die Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos bis zum Jahr 2035 zu verlängern.

Autoindustrie fordert Planungssicherheit

VDA-Präsidentin Müller sagte: "Läuft die Kfz-Steuerbefreiung am Ende des Jahres aus, würden vollelektrische Fahrzeuge sogar höher besteuert als Plug-in-Hybride - ein Widerspruch, den die Koalition dringend auflösen muss, um Verunsicherung und Kaufzurückhaltung zu vermeiden." Die Verbraucher und Unternehmen bräuchten umgehend Planungssicherheit.

Falls die Steuerbefreiung wegfiele, wäre das für den deutschen Autohandel "ein Schlag ins Kontor" sagt der Präsident des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK), Thomas Peckruhn. Schon jetzt bemerke man bei den Privatkunden eine hohe Zurückhaltung, ohne den Steuervorteil würde es noch schwieriger, zumal ja auch die vor der Wahl versprochene Senkung der Stromsteuer nicht gekommen sei. Solche Impulse brauche es für die Kunden aber.

Laut ADAC wird nach der aktuellen Regelung ab dem elften Jahr nach Erstzulassung oder spätestens ab dem 1. Januar 2031 beziehungsweise bei Neuzulassung ab 2026 die Kfz-Steuer für E-Autos bis 3,5 Tonnen nach dem zulässigen Gesamtgewicht berechnet. Pro angefangene 200 Kilogramm beträgt laut ADAC die jährliche Kfz-Steuer dann bis zu einem Gesamtgewicht von 2000 Kilogramm 5,625 Euro, bis 3000 Kilogramm 6,01 Euro und bis 3500 Kilogramm 6,39 Euro. "Günstiger als bei vergleichbaren Verbrenner-Modellen bleibt es dennoch." Ein Beispiel: Das zulässige Gesamtgewicht betrage beim Elektroauto BMW i3 der ersten Generation (Marktstart 2013) 1630 Kilo, die Steuer belaufe sich deshalb auf mindestens 50 Euro.

Der ADAC nannte die Befreiung von der Kfz-Steuer eine "weitere Stellschraube", um die Elektromobilität zu unterstützen. "Wesentlich bedeutender sind allerdings attraktive Anschaffungspreise oder auch günstiger Ladestrom sowie grundsätzlich die Möglichkeit, das Elektroauto wohnortnah laden zu können."

Hochlauf der E-Mobilität

Der Verkehrssektor verfehlt gesetzlich vorgegebene Klimaziele. Die E-Mobilität soll ein zentraler Baustein sein, um CO2-Emissionen im Straßenverkehr zu verringern. Zwar steigen aktuell die Neuzulassungen von E-Autos an. Aber das früher genannte politische Ziel, dass bis 2030 in Deutschland 15 Millionen vollelektrische Fahrzeuge auf den Straßen unterwegs sein sollen, scheint in weiter Ferne zu sein. Anfang 2025 lag der Bestand reiner E-Autos nach Daten des Kraftfahrt-Bundesamts bei rund 1,65 Millionen Autos - bei insgesamt 49,3 Millionen Pkw.

Welche Folgen Änderungen in der Förderung haben

Dass die Käufer von Elektroautos empfindlich auf Änderungen bei der Förderung reagieren, belegt ein Blick in die Statistik des Kraftfahrt-Bundesamts. Dort zeigen sich beim Anteil der Elektroautos an den Neuzulassungen einige teils sehr starke Ausschläge: Jeweils im Dezember 2023, 2022 und 2021 sowie im August 2022 schossen die Anteile nach oben - nur um direkt danach abzustürzen und für einige Zeit zu schwächeln.

Diese Ausschläge fallen dabei genau mit dem Ende der Prämie im Dezember 2023, der Beschränkung auf Privatkäufer ab September 2023, der Kürzung Ende 2022 und der langen Unsicherheit zur Verlängerung der Prämie Ende 2021 zusammen. Es liegt also nahe, dass es diesmal ähnlich kommen könnte. Dabei hatte sich zuletzt nach den starken Schwankungen wieder ein recht stabiler Aufwärtstrend herausgebildet.

/hoe/DP/he

BERLIN (dpa-AFX)

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