App Store-Regeln im Visier

Apple-Aktie dennoch freundlich: Niederlage vor Gericht im Epic Games-Fall

12.12.25 14:37 Uhr

Apple-Aktie an der NASDAQ dennoch freundlich: Epic Games triumphiert vor Gericht - Entwickler-Gebühren in Gefahr! | finanzen.net

Ein US-Berufungsgericht hat Apple in dem langjährigen Kartellrechtsstreit mit Epic Games größtenteils eine Niederlage zugefügt.

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• US-Berufungsgericht bestätigte größtenteils die Feststellung der Missachtung einer Gerichtsentscheidung durch Apple im Rechtsstreit mit Epic Games
• Richter stellten fest, dass Apple gegen eine frühere Anordnung verstoßen hatte
• Epic Games CEO Tim Sweeney begrüßt das Urteil

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Gericht bestätigt Missachtung der Anordnung von 2021

Das 9. US-Berufungsgericht in San Francisco hat am Donnerstag eine weitreichende Entscheidung im Kartellrechtsstreit zwischen Apple und dem "Fortnite"-Entwickler Epic Games verkündet. Das Gericht bestätigte größtenteils die Feststellung einer niedrigeren Instanz, wonach Apple eine frühere richterliche Anordnung missachtet hatte.

Die ursprüngliche Anordnung aus dem Jahr 2021 verpflichtete Apple, Entwicklern zu gestatten, Links in ihre Apps einzubauen, um Kunden auf alternative Kaufmethoden außerhalb der Apple-Plattform zu verweisen. Nachdem Apple jedoch eine Kommission von 27 Prozent auf diese "linked-out" Käufe erhob und weitere Einschränkungen (wie die Beschränkung auf reinen Text anstelle von Buttons) einführte, sah die Bezirksrichterin Yvonne Gonzalez Rogers dies als vorsätzliche Verletzung ihres Urteils an und belegte Apple im April 2025 mit Sanktionen. Diese Sanktionen umfassten unter anderem ein vollständiges Verbot der Kommission auf externe Käufe, wie Reuters berichtet.

Das Berufungsgericht bestätigte die Missachtungsfeststellung und argumentierte, Apple habe zwar behauptet, der Anordnung nachzukommen, aber stattdessen prohibitive Kommissionen erhoben und das Design der Links so eingeschränkt, dass die Nutzung für Kunden erschwert wurde.

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Apple erhält Recht auf "angemessene" Provision

Einen Teilerfolg konnte Apple dennoch erzielen: Das Berufungsgericht korrigierte den Teil der Entscheidung, der Apple jegliche Provision für Käufe über externe Links untersagte. Das Gremium urteilte, dass die vollständige Provisionssperre zu weit ging und die Richterin ihre Befugnisse überschritten habe.

Das Urteil gibt Apple die Möglichkeit, eine "angemessene" Gebühr oder Provision für diese extern veranlassten Käufe zu verlangen. Das Gericht empfahl, dass die Höhe der Provision auf Grundlage der notwendigen Kosten für "die Koordination externer Links für verlinkte Käufe" neu bewertet werden müsse. Apple kann demnach nicht gezwungen werden, die Verlinkung kostenlos zu gestatten.

Epic Games-CEO Tim Sweeney begrüßte das Urteil, das er laut Reuters als Ende der "riesigen Junk-Gebühren" für Entwickler interpretierte. Er äußerte sich zuversichtlich, dass nun endlich "großflächige Veränderungen" eintreten werden, die Entwicklern und Verbrauchern zugutekommen.

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Ungeachtet des US-Streits steht der App Store auch in Europa unter Druck durch den Digital Markets Act (DMA), der Apple ab März 2024 zur Öffnung seiner Plattform für alternative App Stores und zur erleichterten Nutzung externer Zahlungssysteme verpflichtet. Diese regulatorischen Entwicklungen signalisieren einen fortschreitenden Wandel in Apples Geschäftsmodell.

Volksbanken ermöglichen iPhone-Zahlungen ohne Apple Pay

Kunden der deutschen Genossenschaftsbanken können künftig in Geschäften mit dem iPhone bezahlen, ohne Apple Pay in Anspruch nehmen zu müssen. Die Volksbanken sind damit die erste Bankengruppe in Europa, die die mit dem EU-Digitalgesetz DMA (Digital Market Act) geschaffene Möglichkeit nutzen, die Girocard ohne Apple Pay auf das iPhone zu bringen, sagte ein Sprecher des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR).

EU-Gesetz knackt das Apple-Pay-Monopol

Apple hatte über zehn Jahre lang den Zugriff auf die Schnittstelle für kontaktloses Zahlen, nämlich NFC (Near Field Communication, Nahfeldkommunikation), eingeschränkt. Kontaktlose Zahlungen waren ausschließlich mit Apple Pay und der Geldbörsen-App Apple Wallet möglich. Nach den Bestimmungen des EU-Gesetzes über digitale Märkte (DMA) musste sich der US-Konzern aber dazu verpflichten, die NFC-Schnittstelle für andere Finanzdienste unentgeltlich zu öffnen.

Bei Zahlungen via Apple Pay kassiert der US-Konzern einen kleinen Anteil bei jeder Transaktion. Experten schätzen, dass es sich um 0,15 Prozent des Umsatzes handelt. Apple kommuniziert den Umsatzanteil nicht und behandelt diese Information als Betriebsgeheimnis.

Hinweis in der Banking-App

Die Kunden der Volksbanken sehen nun in der VR-Banking-App einen Hinweis, dass eine alternative Bezahlfunktion zur Verfügung steht. Mit einer kurzen Installierungsanweisung wird dann erläutert, wie die Girocard auf dem iPhone als bevorzugte Zahlmethode hinterlegt werden kann.

Ab dem zweiten Quartal 2026 wollen die Volksbanken mit einer Öffentlichkeitskampagne darauf hinweisen, dass Ihre Kunden auch ohne Apple Pay mit dem iPhone kontaktlos bezahlen können.

Für Smartphones mit dem Google (Alphabet C (ex Google))-Betriebssystem bieten die Genossenschaftsbanken schon seit längerem eine eigene Bezahllösung an, weil das in diesem technischen Ökosystem möglich ist.

Reaktion der Apple-Aktie

Die Apple-Aktie beendete den NASDAQ-Handel am Donnerstag mit einem kleinen Abschlag von 0,27 Prozent bei 278,03 US-Dollar. Im vorbörslichen Handel am Freitag sind zeitweise kleine Verluste von 0,30 Prozent auf 277,20 US-Dollar zu sehen.

Redaktion finanzen.net / dpa-AFX

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