Commerzbank im Visier

Wie funktioniert das Steuerschlupfloch Cum-Cum?

05.05.16 16:05 Uhr

Wie funktioniert das Steuerschlupfloch Cum-Cum? | finanzen.net

Deutsche Banken waren angeblich ausländischen Investoren dabei behilflich, mittels fragwürdiger Methoden Steuerzahlungen in Milliardenhöhe zu vermeiden.

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Den Schaden für den deutschen Fiskus bezifferte ein Rechercheverbund aus "Handelsblatt", Bayerischem Rundfunk, "Washington Post" und dem New Yorker Recherchebüro ProPublica zu Wochenbeginn auf mehr als eine Milliarde Euro pro Jahr. Seit 2011 summiere sich das auf rund 5 Milliarden Euro. Dazu wurden wohl überwiegend sogenannte Cum-Cum-Aktiengeschäfte getätigt. Besonders aktiv sei dabei die Commerzbank gewesen, die zu 15 Prozent in staatlichem Besitz ist.

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Was sind Cum-Cum-Geschäfte?

Bei der Besteuerung von Dividendenzahlungen deutscher Unternehmen ist der Wohnort bzw. der Sitz der Aktionäre entscheidend: Im Gegensatz zu Inländern können sich ausländische Aktionäre die fällige Kapitalertragsteuer von 15 Prozent nicht erstatten lassen. Deshalb greifen sie zu einem Trick: Kurz vor dem Ausschüttungstermin verleihen sie ihre Anteilscheine an eine deutschen Bank. Diese kassiert quasi steuerfrei die Dividende und gibt dann die Aktien wieder zurück an den ausländischen Investor. Die gesparte Steuer wird geteilt - ein Vorteil also für beide Parteien.

Cum-Cum-Deals sind nicht zu verwechseln mit sogenannten Cum-Ex-Geschäften, bei denen Banken und Anlegern unter Nutzung von Leerverkäufen zuvor gar nicht gezahlte Steuern erstattet wurden. Um dies zu erreichen wurden rund um den Dividendenstichtag eines Unternehmens Aktien mit (cum) und ohne (ex) Ausschüttungsanspruch rasch zwischen mehreren Beteiligten hin- und hergeschoben. Die Folge: Bescheinigungen über Kapitalertragsteuer wurden mehrfach ausgestellt, obwohl die Steuer nur einmal gezahlt wurde. Die Steuergestaltung Cum-Ex ist seit 2012 verboten und hat zu Ermittlungen gegen mehrere Banken geführt.

Commerzbank in der Kritik

Das Bundesfinanzministerium hat bereits auf die Berichte über Cum-Cum-Geschäfte der Commerzbank reagiert und sie als "nicht akzeptabel" kritisiert. "Was die Commerzbank angeht, erwarten wir nicht nur, was selbstverständlich ist, dass die Commerzbank sich an alle geltenden rechtlichen Vorgaben hält", sagte Ministeriumssprecherin Friederike von Tiesenhausen bei einer Pressekonferenz am Mittwoch in Berlin. "Es schließt eben auch ein, dass wir auch im Fall der Commerzbank der Auffassung sind, dass solche illegitimen Praktiken nicht akzeptabel sind."

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Das Finanzministerium hatte die Cum-Cum-Geschäfte bereits am Dienstag "illegitim" genannt, weil ihr einziger Zweck sei, die rechtmäßige Besteuerung von Dividenden zu umgehen. Jedoch liege kein strafrechtlicher Sachverhalt vor. "Wir erwarten, dass sich die Commerzbank AG an alle geltenden rechtlichen Vorgaben hält", hatte das Ministerium am Dienstag lediglich betont. Nun aber habe das Ministerium "das Thema Cum-Cum-Geschäfte auch noch einmal über die von uns entsandten Aufsichtsratsvertreter in die Bank eingebracht", erklärte von Tiesenhausen am Mittwoch. Der Bund ist mit zwei Vertretern im Kontrollgremium des teilverstaatlichten Instituts vertreten.

Was sagen die Banken zu den Cum-Cum-Geschäften?

Beteiligt an diesen Steuertricks waren viele große Namen: Etwa Goldman Sachs, Morgan Stanley, UBS, Barclays und viele weitere. Die Commerzbank beteuert, geltende Gesetze beachtet zu haben und auch die schwedische SEB will sich an die Steuergesetze gehalten haben. Andere Institute kommentierten die Berichte nicht. Fakt ist: Cum-Cum-Geschäfte sind in der Fachwelt umstritten, über ihre Legalität sind Experten geteilter Meinung.

Warum lässt der Staat dieses Cum-Cum-Steuerschlupfloch bisher offen?

Der Bundestag berät bereits über einen Gesetzentwurf, mit dem dieses Steuerschlupfloch rund um Cum-Cum-Geschäfte rückwirkend zum 1. Januar 2016 geschlossen werden soll. Der Entwurf sieht vor, dass eine Aktie mindestens 45 Tagen gehalten werden muss, damit die Dividende bei der Kapitalertragsteuer angerechnet werden kann. Es ist dennoch unverkennbar, dass der Gesetzgeber den Heerscharen hochbezahlter Steueroptimierer nahezu hilflos gegenübersteht.

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Redaktion finanzen.net mit Material von Dow Jones und dpa

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