Was muss ich bei Goldanleihen der Börse Stuttgart beachten?

Kürzlich hat die Börse Stuttgart die Anleihe Euwax Gold II (DE 000 EWG 2LD 7) eingeführt.
von Stefan Rullkötter, Euro am Sonntag
Die Bedingungen dieses ETC sprechen für eine Gleichbehandlung mit physischem Gold nach einem Jahr Haltedauer. Sind nach Ablauf dieser Frist realisierte Kursgewinne bei Euwax Gold II also steuerfrei? Und was muss ich beachten, falls ich Euwax Gold I in Euwax Gold II umtausche?

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Plus500: Beachten Sie bitte die Hinweise5 zu dieser Werbung.€uro am Sonntag Wer mit physischem Gold hinterlegte Goldanleihen (ETCs) im Depot hat, kann Kursgewinne nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei kassieren. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) für Xetra-Gold (ISIN: DE 000 A0S 9GB 0) entschieden (Az. VIII R 4/15; VIII R 35/14). Das Bundesfinanzministerium hat inzwischen in beiden Fällen die BFH-Urteile durch Erlasse bestätigt.
Finanzämter müssen demnach realisierte Gewinne aus dem Verkauf von Xetra-Gold und anderen Inhaberschuldverschreibungen, die einen Lieferanspruch auf physisches Gold grammgenau verbriefen, nach einem Jahr Haltedauer als steuerfrei behandeln. Im Gegenzug dürfen sie außerhalb der Jahresfrist realisierte Verluste nicht mehr berücksichtigen (BMF-Schreiben Gz. IV C 1 - S 2252/08/10 04:017). Bei Euwax Gold I (DE 000 EWG 0LD 1) sind Auslieferungen erst ab 100 Gramm möglich. Deshalb sind Kursgewinne aus dieser Goldanleihe abgeltungsteuerpflichtig, Verluste aber zeitlich unbegrenzt verrechenbar.
Mit dem Produkt Euwax Gold II will der Emittent, die Boerse Stuttgart Securities, die Vorgaben von Bundesfinanzhof und Bundesfinanzministerium erfüllen, damit dieser ETC steuerrechtlich wie physisches Gold zu behandeln ist.
Bei einem Umtausch von Euwax Gold I in Euwax Gold II dürfte es zu einer Zwischengewinnbesteuerung - oder Verlustfeststellung bei negativer Kursentwicklung - auf Basis der Abgeltungsteuerregeln kommen. Die einjährige Spekulationsfrist würde ab dem Umtauschzeitpunkt laufen, nach Ablauf eines Jahres wären dann Gewinne aus dem Euwax Gold II steuerfrei, Verluste aber nicht mehr verrechenbar.
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