Lufthansa-Aktie dennoch fester: Condor erwägt weitere juristische Schritte

Der Ferienflieger Condor gibt trotz einer juristischen Schlappe im Streit mit der Lufthansa nicht auf.
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Dabei geht es um die Bedingungen bei der Nutzung von Lufthansa-Zubringerflügen. Condor prüft nach Angaben seines Chefs Peter Gerber juristische Mittel gegen das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf vom Mittwoch. Das Unternehmen kritisiert eine angeblich marktbeherrschende Stellung des Lufthansa-Konzerns in Deutschland.
Der OLG-Kartellsenat hat eine Verfügung des Bundeskartellamtes aus dem Jahr 2022 aus formellen Gründen aufgehoben und sich besorgt gezeigt, dass Mitarbeiter der Behörde befangen sein könnten (Az.: VI
-Kart 7/22). Die Wettbewerbsbehörde hatte die Lufthansa in der nun
aufgehobenen Verfügung verpflichtet, Umsteiger der Condor weiterhin zu Vorzugskonditionen an das Drehkreuz Frankfurt zu bringen. Die einstige Lufthansa-Tochter gehört inzwischen dem britischen Finanzinvestor Attestor und konkurriert mit der neuen Lufthansa-Touristik-Airline Discover.
Condor: Marktbeherrschung ungeklärt
Condor wie auch das Kartellamt hatten den Anspruch auf ein Sonderabkommen für die Umsteiger mit der marktbeherrschenden Stellung der Lufthansa begründet. Zu diesem Kernpunkt habe sich das Gericht nicht geäußert, bemerkte Gerber. "Gibt es einen Marktbeherrscher, der den Wettbewerb einschränkt? Diese Kontroverse ist mitnichten beendet." Die Lufthansa hat hingegen die Ansicht vertreten, dass die Feststellung einer Marktbeherrschung und des Marktmissbrauchs durch das Kartellamt nunmehr "vollständig gegenstandslos" sei.
Lufthansa hatte die zuvor über lange Jahre erbrachte Dienstleistung 2020 gekündigt und Ende 2024 endgültig eingestellt. Condor kann seitdem nicht mehr im gewohnten Maße über Sitzplatzkapazitäten der Lufthansa-Zubringer verfügen. Condor-Gäste werden bei Lufthansa nur noch auf der Grundlage international üblicher Interline-Abkommen mitgenommen. Statt über 20 Prozent kommen laut Gerber nun nur noch 5 Prozent der Condor-Langstreckengäste mit einem Lufthansa-Kurzflug zum Drehkreuz.
Die deutlich kleinere Fluggesellschaft hat als Reaktion darauf einige Nordamerika-Verbindungen etwa nach Minneapolis, Edmonton oder Phoenix eingestellt und das eigene Zubringernetz nach Frankfurt verstärkt. Dem seien aber enge Grenzen gesetzt, weil es nicht ausreichende Zeitfenster für Starts und Landungen gebe, erläutert Gerber. Lufthansa sieht hingegen den Beweis erbracht, dass Condor nicht zwingend auf das Lufthansa-Netz angewiesen sei. Dass Condor nun auch innerdeutsche Flüge anbiete, sei eine gute Nachricht für die Passagiere.
Condor klagt über wirtschaftliche Einbußen
Bestimmte Fernflüge seien mit einem deutlich kleineren Zuliefernetz einfach nicht zu füllen, entgegnet Gerber. "Alles, was ein breites Netz braucht, müssen wir einstellen." Wirtschaftlich bedeute das Einbußen. "Es geht auch ohne - aber wirtschaftlich schlechter", so der Condor-Chef. Während seine Airline das Zuliefernetz im Winter von neun auf zwölf europäische Destinationen ausbaue, bringe der Lufthansa-Konzern von mehr als 300 Flughäfen die Passagiere ans Drehkreuz Frankfurt. Als einziger heimischer Konkurrent auf der Fernstrecke habe Condor aber ein Recht darauf, dieses Zubringernetz zu nutzen.
Condor war in dem Verfahren beigeladen, kann daher auch eigene rechtliche Schritte einleiten. Möglich sind eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof sowie eine erneute Wettbewerbsbeschwerde beim Kartellamt.
Die Lufthansa-Aktie zeigt sich im XETRA-Handel zeitweise 0,27 Prozent im Plus bei 8,16 Euro.
/ceb/DP/mis
DÜSSELDORF (dpa-AFX)
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