Vorerst kein Gefechtsübungszentrum für Russland

21.10.14 20:15 Uhr

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   KASSEL (AFP)--Der Rüstungskonzern Rheinmetall darf ein Gefechtsübungszentrum bis auf weiteres nicht an Russland ausliefern. Wegen der EU-Sanktionen im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise durfte der Bund die bereits erteilten Ausfuhrgenehmigungen widerrufen, wie der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel in einem am Dienstag bekanntgegebenen Beschluss entschied. (Az: 6 B 1583/14)

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   Der russische Auftrag umfasst unter anderem die Lieferung von Hard- und Software sowie von Video- und Ortungssystemen, Ferngläsern mit integrierten Lasersendern, Kameras zur Gefechtsüberwachung und Geräten zum Zünden von Pyrotechnik. Das Auftragsvolumen beträgt rund 135 Millionen Euro. Ursprünglich hatte das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle in Eschborn hierfür 2012 und 2013 insgesamt fünf Ausfuhrgenehmigungen erteilt.

   Wegen der EU-Sanktionen im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise hatte das Bundesamt diese Genehmigungen im September 2014 widerrufen. Dagegen klagte Rheinmetall. Gleichzeitig beantragte das Rüstungsunternehmen eine einstweilige Anordnung, den Widerruf bis zu einem abschließenden Urteil auszusetzen.

   Das Hauptverfahren ist noch beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main anhängig. Der Antrag auf aufschiebende Wirkung hatte jedoch weder beim Verwaltungsgericht Frankfurt noch jetzt beim VGH Kassel Erfolg.

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   Der Widerruf einer Ausfuhrgenehmigung für Rüstungsgüter sei zulässig, wenn sonst eine erhebliche Störung der auswärtigen Beziehungen Deutschlands zu befürchten ist, erklärte der VGH. Dies habe das Bundesamt hier geltend gemacht. Rheinmetall habe nicht darlegen können, dass diese Einschätzung fehlerhaft sei. Würde der Widerruf ausgesetzt, könne zudem Rheinmetall das Gefechtsübungszentrum jetzt liefern und so der Entscheidung im Hauptverfahren vorgreifen.

   DJG/mgo

   (END) Dow Jones Newswires

   October 21, 2014 13:45 ET (17:45 GMT)- - 01 45 PM EDT 10-21-14

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