Die Region sei nicht unmittelbar betroffen und deshalb nicht klageberechtigt, entschied der EuGH am Donnerstag in Luxemburg. (Rechtssache C-352/19 P)
Die EU-Kommission hatte im Dezember 2017 entschieden, die europäische Genehmigung für Glyphosat um fünf Jahre zu verlängern. Die Chemikalie ist wegen möglicher Krebsrisiken umstritten. Die Region Brüssel-Hauptstadt hatte selbst Ende 2016 ein Verbot der Verwendung glyphosathaltiger Mittel erlassen und argumentierte, die EU-Entscheidung stelle ihren Verbotserlass in Frage. Diese solle deshalb für nichtig erklärt werden.
In dem Rechtsstreit ging es weniger um mögliche Gefahren von Glyphosat als um die Zuständigkeiten der verschiedenen europäischen und nationalstaatlichen Ebenen. Die EU-Richter führten aus, dass die Entscheidung der EU-Kommission nur eine Genehmigung gewesen sei. Über die Zulassung für das Inverkehrbringen des Pflanzenschutzmittels hätten anschließend die EU-Staaten zu entscheiden gehabt.
In Belgien sei dafür eine Föderalbehörde zuständig. Die Region Brüssel-Hauptstadt sei dabei nur mit einem Sachverständigen beteiligt und deshalb nicht unmittelbar von der EU-Verordnung betroffen. Auch der Hinweis auf mögliche Risiken für das regionale Verbot des Mittels sei kein Nachweis, dass die Klägerin unmittelbar betroffen sei.
Die belgische Region war schon vor dem EU-Gericht mit der Klage gescheitert - der EuGH bestätigte dies nun. Der zuständige EuGH-Generalanwalt hatte im Juli noch für eine Klagechance der Region argumentiert, setzte sich aber nicht durch.
Die Aktien von Bayer können sich am Donnerstag jedoch dem schwachen Börsenumfeld nicht entziehen notieren auf XETRA aktuell 0,62 Prozent im Minus bei 47,53 Euro.
LUXEMBURG (dpa-AFX)
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