Gutachten: Änderungen bei Pflanzenschutzmitteln rechtswidrig

27.01.26 06:32 Uhr

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BRÜSSEL (dpa-AFX) - Die geplante unbefristete Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in der EU wäre laut einem Gutachten rechtswidrig. Die von mehreren Verbraucher- und Umweltschutzorganisationen beauftragte Analyse kommt zu dem Ergebnis, dass die Pläne der EU-Kommission zu einer "erheblichen Absenkung des Schutzniveaus für Umwelt und Gesundheit" führen.

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Es gebe zudem "ernsthafte Zweifel" an der Vereinbarkeit mit dem Vorsorgeprinzip und dem europarechtlich garantierten hohen Schutzniveau für Gesundheit und Umwelt. Foodwatch, die Aurelia Stiftung, ClientEarth, die Deutsche Umwelthilfe, der Deutsche Naturschutzring, das Pestizid Aktions-Netzwerk und das Umweltinstitut München fordern deshalb EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen auf, die Pläne zu stoppen.

Vorschlag: Keine regelmäßigen Neuzulassungen

Die EU-Kommission will, dass Pflanzenschutzmittel wie Glyphosat in der EU künftig zeitlich unbefristet zugelassen werden können. Die bislang erforderlichen regelmäßigen Neuzulassungen für Wirkstoffe sollen abgeschafft werden, wie aus dem im Dezember vorgestellten Vorschlag der Behörde hervorgeht. Die gefährlichsten Substanzen sollen davon ausgenommen werden.

Bislang wird die Zulassung eines aktiven Wirkstoffs in der EU nur für einen begrenzten Zeitraum bis zu 15 Jahren erteilt und muss danach neu bewertet werden. Ohne erfolgreiche Erneuerung läuft die Zulassung aus.

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Kritik: Veraltete Erkenntnisse

Erneuerungen und gezielte Neubewertungen sollen dagegen künftig nach dem Willen der Kommission dann durchgeführt werden, wenn es wissenschaftliche Gründe dafür gibt. Das Rechtsgutachten kritisiert, dass dabei in der Regel die letzte Bewertung auf EU-Ebene maßgeblich sein soll. Das könne dazu führen, dass neuere Erkenntnisse zu den Wirkstoffen unberücksichtigt bleiben.

Die Gutachter sagen, das verstoße gegen die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Danach müsse die EU beim Erlass von Vorschriften in diesem Bereich den neuesten Stand der Wissenschaft berücksichtigen.

Rechtliche Probleme sehen die Gutachter unter anderem auch bei den Plänen der Kommission, dass Wirkstoffe länger als bisher verbraucht und verkauft werden dürfen, wenn ihre Zulassung beendet wurde.

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Ziel: Bürokratie sparen, Schutz behalten

Die EU-Kommission will mit dem Vorstoß Verwaltungsaufwand und Kosten etwa für Produzenten, Unternehmen und Behörden reduzieren. Gleichzeitig sollen bei der Lebens- und Futtermittelsicherheit hohe Standards aufrechterhalten werden, wie die Behörde betont. Dank einer besseren Verfügbarkeit von Produkten sollen auch die Landwirte profitieren./wea/DP/zb

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