K+S darf weiter Abwässer in die Werra einleiten

K+S darf zunächst weiter salzhaltige Abwässer aus einem seiner Werke im osthessischen Philippsthal in die Werra einleiten.
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Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel entschieden. Mit dem am Mittwoch veröffentlichten Spruch scheiterte ein Versuch des Verbands hessischer Fischer, die Einleitung zu stoppen.
Die Klage war auch in erster Instanz gescheitert, danach hatten die Fischer Beschwerde gegen diese Entscheidung eingereicht. Sie hatten erreichen wollen, dass K+S kein salzhaltiges Abwasser mehr aus dem Werk Werra abgibt, bis in einem Verfahren rechtskräftig über die Einleiterlaubnis entschieden ist.
Laut VGH scheiterte ihr Versuch aber an einer Formalie: Eingereicht worden sei die Klage mehr als ein Jahr, nachdem der Verband von der Einleiterlaubnis des Regierungspräsidiums Kassel (RP) erfahren hatte. Damit sei die gesetzliche Frist für das Einreichen einer Klage überschritten. Deshalb beschäftigten sich die Richter nicht mehr mit dem Inhalt der Klage (AZ 2 B 864/14).
Mit seinem Spruch folgte der VGH der Argumentation des Verwaltungsgerichts Kassel. Damit hat die vom RP im November 2012 erteilte Genehmigung zur Einleitung der K+S-Abwässer weiter Bestand. Die aktuelle Entscheidung betrifft nicht die Einleitungserlaubnis aus dem Werk Neuhof-Ellers in die Werra./moh/DP/zb
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