Verbraucher aufgepasst - Neuerungen und Gesetze: Das ändert sich ab Dezember 2025

Der letzte Monat des Jahres bringt für Verbraucher wichtige Neuerungen mit sich. Von Änderungen bei der Rente über neue Regelungen beim Online-Shopping - wer informiert ist, kann profitieren und unangenehme Überraschungen vermeiden.
Werte in diesem Artikel
• Rentner erhalten durch neuen Zuschlag mehr Geld
• Bahn startet die Wintersaison mit stabilen Preisen und neuen Strecken
• Ferngesteuerte Fahrzeuge dürfen erstmals im Straßenverkehr getestet werden
Ab dem 1. Dezember 2025 greift eine zentrale Änderung im Rentenrecht, von der rund drei Millionen Bestandsrentner profitieren. Wie aus einem Beitrag von rentenbescheid24.de hervorgeht, wird mit dem neuen § 307i SGB VI der bisherige Übergangszuschlag durch einen dauerhaften Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten ersetzt. Betroffen sind vor allem Bezieher von Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten, deren Rentenbeginn zwischen 2001 und 2018 liegt.
Die Höhe des Zuschlags richtet sich nach dem Rentenbeginn: Wer zwischen dem 1. Januar 2001 und 30. Juni 2014 in Rente gegangen ist, erhält einen Zuschlag von 7,5 Prozent auf die persönlichen Entgeltpunkte. Bei Rentenbeginn zwischen dem 1. Juli 2014 und 31. Dezember 2018 beträgt der Zuschlag 4,5 Prozent. In der Praxis bedeutet dies für viele Rentner eine monatliche Erhöhung zwischen 50 und 140 Euro. Ein besonderer Vorteil: Vorschussrentner erhalten die Dezemberrente inklusive des neuen Zuschlags bereits am 29. November ausgezahlt.
Eine wichtige Frist betrifft den digitalen Handel. Wie eRecht24 berichtet, müssen Deutschland und alle anderen EU-Mitgliedsstaaten bis zum 19. Dezember 2025 die EU-Richtlinie zum elektronischen Widerrufsbutton in nationales Recht umsetzen. Der finale Gesetzestext wird an diesem Stichtag veröffentlicht und bildet die Grundlage für die spätere Umsetzung ab dem 19. Juni 2026.
Der Widerrufsbutton soll es Verbrauchern künftig ermöglichen, online abgeschlossene Verträge genauso einfach zu widerrufen, wie sie sie abgeschlossen haben. Verpflichtend wird der Button für alle Unternehmer sein, die Verträge mit Verbrauchern im elektronischen Geschäftsverkehr schließen. Online-Händler sollten die kommenden Monate nutzen, um sich auf die technische und rechtliche Umsetzung vorzubereiten, sobald der Gesetzestext vorliegt.
Zum Jahresende 2025 verschwindet eine Zahlungsmöglichkeit endgültig aus dem deutschen Rentensystem. Wie aus Informationen der Deutschen Rentenversicherung hervorgeht, stellt die Deutsche Post zum 31. Dezember 2025 den Service der "Zahlungsanweisung zur Verrechnung" (ZzV) ein. Aktuell nutzen noch rund 3.300 Rentner diese Möglichkeit, ihre Rente ohne Bankkonto bar zu erhalten.
Bisher konnten sich Betroffene ihre Rente monatlich per Scheck bei einer Postbank-Filiale auszahlen lassen. Ab Januar 2026 ist die Rentenauszahlung jedoch ausschließlich auf ein Girokonto möglich. Wer bis Ende 2025 keine Kontoverbindung angibt, erhält seine Rentenzahlungen vorerst nicht mehr - die Beträge werden zurückgehalten, bis eine gültige Bankverbindung vorliegt. Seit 2016 hat jeder Verbraucher in Deutschland das Recht auf ein sogenanntes Basiskonto, das nicht verweigert werden darf.
Pünktlich zur Vorweihnachtszeit tritt am 14. Dezember 2025 der neue Winterfahrplan der Deutschen Bahn in Kraft. Wie die Tagesschau berichtet, verzichtet die Bahn diesmal auf Preiserhöhungen zum Fahrplanwechsel. Die Spar- und Supersparpreise bleiben unverändert, ebenso die Preise für Bahncards. Reisende können bereits seit Mitte Oktober Tickets für den neuen Fahrplan buchen und von Frühbucherrabatten profitieren.
Eine wichtige Frist endet für viele Betriebe zum Jahresende. Die seit Januar 2025 geltende Sonderregelung, die die maximale Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld von zwölf auf 24 Monate verdoppelt hat, läuft am 31. Dezember 2025 aus. Wie die Bundesagentur für Arbeit mitteilt, gilt ab dem 1. Januar 2026 wieder die reguläre gesetzliche Bezugsdauer von zwölf Monaten. Die Verlängerung sollte Arbeitsplätze sichern und Betrieben mehr Planungssicherheit in wirtschaftlich schwierigen Zeiten geben. Wer also über den Jahreswechsel hinaus auf Kurzarbeit angewiesen ist, sollte dies rechtzeitig in die Planung einbeziehen.
Zum Monatsende greift eine weitere, weniger sichtbare, aber für den Alltag sehr relevante EU-Regelung: die Entwaldungsverordnung (EUDR). Sie soll globale Entwaldung eindämmen und verpflichtet Unternehmen, bestimmte Rohstoffe nur noch dann in der EU in Verkehr zu bringen, wenn sie nachweislich "entwaldungsfrei" sind. Laut einem Beitrag der IHK Braunschweig müssen betroffene Unternehmen ihre umfangreichen Sorgfaltspflichten ab dem 30. Dezember 2025 erfüllen.
Die Verordnung betrifft Rohstoffe wie Rinder, Kakao, Kaffee, Palmöl, Kautschuk, Soja und Holz - und damit zahlreiche Alltagsprodukte, vom Steak über Schokolade bis hin zu Papier, Möbeln oder Gummiprodukten. Wie die IHK ausführt, sind nicht nur große Importeure betroffen, sondern auch Händler, wenn sie entsprechende Waren verkaufen, etwa Holzmobiliar, Druckerpapier oder Schokolade. Verbraucher können daher perspektivisch mit mehr Informationen zur Herkunft der Produkte rechnen, etwa über Nachweise zu entwaldungsfreien Lieferketten. Möglich sind aber auch Preisbewegungen, wenn Hersteller ihre Beschaffung umstellen oder zusätzliche Nachweis- und Dokumentationspflichten finanzieren müssen.
Eine weitreichende Neuerung im Verkehrsrecht tritt ebenfalls zum 1. Dezember 2025 in Kraft. Mit der Straßenverkehr-Fernlenk-Verordnung (StVFernLV) schafft das Bundesministerium für Verkehr erstmals einen eigenen Rechtsrahmen für ferngelenkte Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenraum. Teleoperation bedeutet, dass eine Person ein Fahrzeug von einem Leitstand aus steuert, ohne selbst im Fahrzeug zu sitzen - etwa bei Carsharing-Autos, Shuttle-Bussen oder Lieferfahrzeugen. Wie das Bundesverkehrsministerium in einer Pressemitteilung erklärt, startet zunächst eine fünfjährige Erprobungsphase, in der neue Mobilitätskonzepte getestet werden können. Wer im Dezember plötzlich einem Auto ohne Fahrer begegnet, dem begegnet also keine rechtliche Grauzone, sondern ein klar geregelter Testbetrieb.
D. Maier / Redaktion finanzen.net
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Nachrichten zu DHL Group (ex Deutsche Post)
Analysen zu DHL Group (ex Deutsche Post)
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|---|---|---|---|
| 20.11.2025 | DHL Group (ex Deutsche Post) Kaufen | DZ BANK | |
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| 12.11.2025 | DHL Group (ex Deutsche Post) Neutral | JP Morgan Chase & Co. | |
| 11.11.2025 | DHL Group (ex Deutsche Post) Overweight | JP Morgan Chase & Co. | |
| 11.11.2025 | DHL Group (ex Deutsche Post) Sell | UBS AG |
| Datum | Rating | Analyst | |
|---|---|---|---|
| 20.11.2025 | DHL Group (ex Deutsche Post) Kaufen | DZ BANK | |
| 14.11.2025 | DHL Group (ex Deutsche Post) Buy | Jefferies & Company Inc. | |
| 11.11.2025 | DHL Group (ex Deutsche Post) Overweight | JP Morgan Chase & Co. | |
| 07.11.2025 | DHL Group (ex Deutsche Post) Kaufen | DZ BANK | |
| 07.11.2025 | DHL Group (ex Deutsche Post) Buy | Jefferies & Company Inc. |
| Datum | Rating | Analyst | |
|---|---|---|---|
| 12.11.2025 | DHL Group (ex Deutsche Post) Neutral | JP Morgan Chase & Co. | |
| 11.11.2025 | DHL Group (ex Deutsche Post) Hold | Warburg Research | |
| 07.11.2025 | DHL Group (ex Deutsche Post) Hold | Deutsche Bank AG | |
| 07.11.2025 | DHL Group (ex Deutsche Post) Market-Perform | Bernstein Research | |
| 06.11.2025 | DHL Group (ex Deutsche Post) Hold | Deutsche Bank AG |
| Datum | Rating | Analyst | |
|---|---|---|---|
| 11.11.2025 | DHL Group (ex Deutsche Post) Sell | UBS AG | |
| 06.11.2025 | DHL Group (ex Deutsche Post) Sell | UBS AG | |
| 13.10.2025 | DHL Group (ex Deutsche Post) Sell | UBS AG | |
| 22.09.2025 | DHL Group (ex Deutsche Post) Underperform | Merrill Lynch & Co., Inc. | |
| 05.08.2025 | DHL Group (ex Deutsche Post) Sell | UBS AG |
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