Essen vom Hotel-Buffet mitnehmen: Klare Richtlinien durch den zuständigen Verband
Was ist erlaubt und was nicht? Der Frühstücksbuffet-Knigge
Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband stellt klar, dass es nicht erlaubt ist, Essen und Getränke vom Frühstücksrestaurant mitzunehmen. Laut der Website des Verbands gehört es nicht zum Frühstücksbuffet-Erlebnis, sich Lunchpakete für den Tag zusammenzustellen. Oft besteht jedoch die Möglichkeit, gegen einen Aufpreis ein solches Lunchpaket zu erhalten.
Das Online-Portal reisereporter.de erklärt, dass Hotels die Menge der Lebensmittel und die Preise für ein Frühstücksbuffet sorgfältig planen. Allerdings wird davon ausgegangen, dass die angebotenen Speisen im Restaurant verzehrt werden sollen und nicht für unterwegs mitgenommen werden dürfen. Das Portal fügt hinzu, dass es keine Rolle spielt, ob die Reste auf dem Teller ohnehin weggeworfen werden, da Hotels davon ausgehen, dass die Gäste nur das wählen, was sie tatsächlich essen.
In einem Beitrag von FOCUS Online wird erklärt, dass aus juristischer Sicht Hotels Gästen, die etwas vom Frühstücksbuffet mitnehmen, dies zusätzlich in Rechnung stellen dürfen. Es wird jedoch hinzugefügt, dass Freundlichkeit in solchen Fällen oft belohnt wird. Wer höflich fragt, ob man eine Kleinigkeit mitnehmen könne, wird dies in vielen Fällen auch dürfen.
Ausnahmen bestätigen die Regel
In einem Artikel des Reisereporter-Portals wird außerdem angemerkt, dass es jedoch Ausnahmen zu geben scheint. Bei den All-inclusive-Angeboten von TUI, insbesondere bei der Hotelgesellschaft Robinson Club, werden die Wünsche der Gäste berücksichtigt. Daher wird dort sogar Verpackungsmaterial am Frühstücksbuffet bereitgestellt, damit sich die Gäste ein Lunchpaket zusammenstellen können.
Redaktion finanzen.net
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